Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und Insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) tritt in Kraft

Das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und Insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) trat am 9. November 2022 in Kraft und löst damit das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ab. Das neue Gesetz verkürzt u.a. den Prognosezeitraum für

Pfändbarkeit von Corona Sonderzahlungen an Beamte und Richter nach dem Hamburgischen Corona-Sonderzahlungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Pfändbarkeit von Corona Sonderzahlungen haben wir in der KKZ nun bereits mehrfach berichtet. Sind sie nun pfändbar oder sind sie es nicht? Diese Frage haben wir anlässlich der bisherigen Rechtsprechung in unterschiedlichen Konstellationen (hoffentlich) beantwortet.