SEPA (Single Euro Payments Area), der neue einheitliche Zahlungsverkehr in Europa. Am 1. Februar 2014 ist der Startschuss für den neuen Zahlungsverkehr, der vorallem das Ziel verfolgt, die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards und dabei den Verbraucherschutz zu stärken. Zukünftig dürfen Lastschriften ohne Mandat nicht mehr durchgeführt werden.
Ab dem 1. Februar 2016 ist die SEPA-Pflicht dann auch für alle Kartenzahlungen (ELV). Ab diesem Zeitpunkt soll dann auch die verpflichtende Angabe des BIC entfallen.
Wichtige Mitteilung vom 09.01.2014:
Die EU-Kommision hat heute einen Vorschlag zur Änderung der Veordnung zu SEPA eingebracht. Demnach soll eine zusätzliche Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 01.08.2014 eingeräumt werden. In dieser Übergangsfrist sollen dann noch Zahlungen in unterschiedlichen SEPA-Formaten akzeptiert werden.
Pressemitteilung und Vorschlag zur Änderung der Verordnung
Weitere Pressmitteilungen der Bundesbank und EZB: