Von Stefan Lissner

 

Liebe Kolleginne und Kollegen,

Nachwuchsgewinnung stellt uns vor neue Herausforderungen.  Betrachtet man die Erhebung des Beamtenbundes, fehlen in Deutschland ca. 360.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst.[1] Spricht man von Fachkräftemangel, muss also auch der öffentliche Dienst in den Fokus der Debatte rücken. Und ich denke, Sie merken dies bei Ihre täglichen Arbeit. Mehrarbeit, erschwerte Bedingungen, zu kompensierende Krankheitsfälle oder ähnliches sind eine Folge dieses Mangels an Personal dar.  Die Corona Pandemie hat uns dabei aber gezeigt, wie wichtig der öffentliche Dienst ist und an welchen Stellen er dringend gestärkt und ausgebaut gehört. Der DBB fordert sogar eine „massive Investitionen in die Stärkung des öffentlichen Dienstes.“ Insgesamt – und zwar in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – ist die Interessenlage an einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst gesunken – unabhängig der Wirtschaftslage. Es gibt nahezu keine Sparte, bei der man sich über ausreichend Nachwuchs freuen kann. „Bis 2030 fehlen dem öffentlichen Sektor mehr als eine Million Fachkräfte. Diese Prognose stellt eine aktuelle Studie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PwC Deutschland auf.“[2] Dies zeigt, wie dringend in den Sektor investiert werden muss. Nur durch einen massiven Stellenaufbau, durch adäquate Bezahlung und die weitere stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen kann der Kampf um die besten Köpfe gewonnen werden.

Angesichts gestiegener Energiepreise, der Insolvenz erster Unternehmen wegen der Teuerung an Ressourcen und einem düsteren Blick in die Zukunft, befürchtet man – mal wieder – einen dramatischen Anstieg an Insolvenzen. Angesichts dieser Misere plant der Gesetzgeber nicht nur ein umfangreiches weiteres Hilfspaket für die Bürgerinnen und Bürger, sondern debattiert auch über eine erneute Aussetzung der Antragspflicht. Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat am 3. September 2022 eine “Erleichterung” bei der Pflicht, Insolvenzanträge zu stellen, in Aussicht gestellt.  “Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt[3].” Weitere Details wurden bislang nicht kundgetan.

Vergabe und Datenschutz. Die Vergabekammer Baden-Württemberg[4]hat mit Beschluss vom 13.07.2022 die Auffassung vertreten, wonach auch dann ein Verstoß gegen die DSGVO gegeben sein könnte, wenn Dienste/Produkte genutzt werden, deren Server zwar hierzulande stünden, bei denen aber Daten dennoch (potentiell) in Drittstaaten transferiert – bei der Entscheidung lag konkret die USA zugrunde – werden könnten oder ein Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.  Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg kritisiert diese „Paukenschlag“ -Entscheidung[5]

Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes? Mit dieser Frage und der Untersuchung ob eine solche zugenommen hat, beschäftigt sich das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Der 379 starke sog. Speyrer Forschungsbericht 302 „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Ein Literatur- und Praxisüberblick“ kann kostenfrei im Internet gelesen und angerufen werden. Hier die Fundstelle: https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5741/file/FB302.pdf Es lohnt sich!

 

[1] https://www.dbb.de/artikel/fachkraeftegewinnung-der-staat-hat-seine-hausaufgaben-nicht-gemacht.html

[2] Quelle: https://www.derneuekaemmerer.de/personal/karriere/fachkraeftemangel-spitzt-sich-zu-22712/

[3] Quelle: Beschluss der Regierungsparteien vom 3.09.20222 Seite 11.

[4] VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2022 – 1 VK 23/22

[5] https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/stellungnahme-zum-beschluss-der-vergabekammer-bw/

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