Das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und Insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) trat am 9. November 2022 in Kraft und löst damit das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz ab.
Das neue Gesetz verkürzt u.a. den Prognosezeitraum für die Überschuldung von 12 auf 4 Monate.
Den Gesetzestext können Sie unter folgenden Link einsehen:
Quelle: Bundesanzeiger Verlag
Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und Insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) tritt in Kraft