Auszug aus der aktuellen Mitteilung vom Deutschen Landkreistag

1. DLT-Handreichung zur Einführung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in der Kommunalverwaltung

Zusammenfassung

Der vom Finanzausschuss in seiner 167. Sitzung vom 20./21.3.2018 beschlossene zweite Teil der Handreichung zur Vorbereitung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in der Kommunalverwaltung ist erschienen.

  1. Handreichung (II. Teil) zur Einführung der E-Rechnungsverarbeitung in den Landkreisen

Eine DLT-Arbeitsgruppe hat den zweiten Teil der Handreichung zur Vorbereitung der elektronischen Rechnungsverarbeitung in der Kommunalverwaltung (Anlage 1) erarbeitet. Darin werden Einführungsstrategien und Umsetzungsschritte erläutert und durch Praxisbeispiele aus den Landkreisen Dahme-Spreewald und Wittenberg vertieft. Der Band 134 gliedert sich zunächst in Konzeptions- und Planungsphasen, dann in eine Projektvorbereitung und schließlich in die Umsetzungsphasen.

Die (subzentralen) öffentlichen Auftraggeber müssen bis zum 18.4.2020 in der Lage sein, elektronische Rechnungen, die die Voraussetzungen erfüllen, annehmen und verarbeiten zu können. Mit den themenbezogenen beiden Handreichungen möchte der Deutsche Landkreistag den Landkreisen einen Anstoß und Motivation geben, sich mit dem Thema intensiv zu befassen.



Quelle: https://www.landkreistag.de/publikationen/schriften-des-dlt.html