Mit der Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) im BGBL I. 2020, Nr. 65 vom 28.12.2020 (Seite 3096 ff.), wurde, neben verschiedener anderer Änderungen in der Abgabenordnung, auch eine Neuerung eingeführt, die erhebliche praktische Auswirkungen auf die laufende Vollstreckungstätigkeit in
Jahressteuergesetz 2020
