Kommunal-Kassen-Zeitschrift – Verlag Reckinger Unterhaltsvorschuss und andere Deliktsforderungen – Impulse zur Zusammenarbeit (Teil 2) Im abschließenden Teil seines Beitrags betont Ralf Klomfaß die Wichtigkeit der kommunalen Zusammenarbeit gerade hinsichtlich der vollstreckungs- wie insolvenzrechtlichen Anforderungen. Der Autor stellt als möglichen
Basiszinssatz ab dem 01.07.2024 bei: 3,37 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für
Neuer Stellv. Bundesvorsitzender im Amt
Am Vortag der diesjährigen BAT 2024 in Fulda fand die Vertreterversammlung statt, die lt. Satzung (§ 10) die Aufgabe hat, die Mandatsträger des Bundesvorstandes zu wählen. Neben dem Mandat der Bundesgeschäftsführung war der stellvertretende Bundesvorsitz zu besetzen. Der bisherige stellvertretende
Bundesarbeitstagung 2024 – Ein erster Kurzbericht
In Fulda trafen sich in der vergangenen Woche über 530 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Bundeskongress der Kommunalkassenverwalter zum Informieren, Diskutieren und Netzwerken. Sie alle verband das Interesse an Themen des Zahlungsverkehrs, Rechnungswesens, Liquditäts- und Forderungsmanagements in Kommunen. Die Zukunft des
Update zu den Übergangsfristen für die Zwangsvollstreckungsformulare
Mit Verordnung zur Änderung der Übergangsregelung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 29.11.2023 wurde eine Formularpflicht für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ab dem 01.05.2025 terminiert. Nun gibt es ein Update: Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 17. Juni
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2024
Mit Bekanntmachung vom 10.05.2024, BGBl. I vom 16.05.2024, Nr. 160, berichtigt mit Bekanntmachung vom 23.05.2024, BGBl. vom 24.05.2024, Nr. 165a wurden die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO erhöht. Diese Erhöhung zum 01.07.2024 entspricht der prozentualen Erhöhung des Grundfreibetrags nach dem