Für die Arbeit eines Kassenverwalters bzw. eines Vollstreckungsmitarbeiters ist die Einsichtnahme in das Gemeinsame Registerportal eine zwingende Notwendigkeit. Gegenläufig zu dem vermeintlich erkennbaren Trend die Vollstreckung immer schwieriger zu gestalten, hat sich nun eine erfreuliche Änderung ergeben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 können nunmehr alle Registerabrufe aus den Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregistern sowie der elektronischen verfügbaren Dokumente kostenfrei erfolgen.

Eine Registrierung bzw. ein Login ist ab dem 01.08.2022 nicht mehr notwendig.

Unter www.handelsregister.de können nunmehr vollständige Registerauskünfte eingesehen und als Pdf Dokument ausgedruckt bzw. gespeichert werden.

Auf der Internetseite der „www.handelsregisterbekanntmachungen.de“ können weiterhin alle Registereintragungen nachvollzogen werden.

Eine erfreuliche Entwicklung für alle Kollegen die im Bereich der Vollstreckung tätig sind.

Ihre
Heidi Kastenmayer

Gemeinsames Registerportal der Länder