Das genannte Gesetz wurde im BGBl. I S. 2472 am 26.11.2020 veröffentlicht. Die Gesetzesänderung ist zum Großteil die Folge eines erkannten Anpassungsbedarfs beim Pfändungsschutzkonto. Damit verbunden ist aber auch eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung (ZPO). Die
Gesetzliche Änderungen durch das Pfändungsschutz-konto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG)



