Der Bundestag hat am 17.12.2020 auch das SanInsFoG beschlossen. Kern dieses Gesetzes sind die Bestimmungen des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), dass bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Das SanInsFoG gilt als die deutsche Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie und soll ab Januar 2021 eine Sanierung auch außerhalb der Insolvenz ermöglichen. Daneben werden zahlreiche Bestimmungen der InsO, aber auch der InsVV sowie weiteren Gesetzen geändert bzw. modifiziert.

Wir werden für die KKZ die Neuregelungen zusammenstellen!

Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts – eine grobe Betrachtung der Regelungen