Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/25251, 19/25322) angenommen. Die Verkürzung der RSB ist damit endgültig auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht vor, die Entschuldungsphase für alle Verfahren ab 1.10.2020 auf 3 Jahre zu verkürzen. Für alle Verfahren seit dem 17.12.2019 bis 30.09.2020 findet eine sukzessive Verkürzung statt. In diesen Fällen verkürzt sich laut Bundesregierung der bisherige reguläre Zeitraum von sechs Jahren, der für eine Befreiung von der Restschuld erforderlich ist, um so viele volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrags vergangen sind. Daneben besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erreichen. Die endgültigen Neuregelungen werden wir zeitnah in der KKZ veröffentlichen.

Gesetz zur weiteren Verkürzung des RSB Verfahrens- Rechtsausschuss nimmt Entwurf an