Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in seiner Sitzung am 6.11.2020 hat der Bundesrat nunmehr der Fortentwicklung des P-Kontos zugestimmt. Der Weg für das baldige Inkrafttreten der Reform des P-Kontos ist daher frei. Wie in der KKZ bereits berichtet, wird das P-Konto grundlegend reformiert und umgestaltet, zahlreiche Neuerungen eingeführt. Zukünftig kann auch auf dem P-Konto länger als über die bisherige 1 Monatsfrist hinaus angespart werden. Zudem findet eine Anpassung der Beträge nunmehr nicht mehr im 2-jahres Interwall statt, sondern erfolgt jährlich.  Das Gesetz soll zu großen Teilen zum Ersten des auf die (bald zu erwartende) Verkündung folgenden dreizehnten Kalendermonats in Kraft treten. Die Änderungen, die die Pfändungsfreigrenzen betreffen, sollen erst zum 1. August des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft treten.

Hier der Link zum Bundesrat: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/995/995-pk.html#top-10

Im Übrigen verweisen wird auf die Ausgabe 8 der KKZ 2020, in der wir uns mit dem P-Konto befasst haben.

Ihr
Stefan Lissner
Schriftleiter-KKZ

Reform des P-Kontos beschlossen