Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Datum vom 02.09.2020 hat die Bundesregierung überschuldeten Unternehmen nochmals mehr Zeit für eine Sanierung zugestanden. Die Verlängerung der Aussetzung von Antragspflichten für überschuldete Unternehmen wurde nun bis 31.12.2020 zugebilligt. Allerdings gilt die verlängerte Frist nur
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossene Sache – allerdings nicht für alle!




