Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 13. Februar 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens an die Praxis versandt.[1] Dieser zielt in erster Linie darauf ab, das Restschuldbefreiungsverfahren
Wegfall der 500 Euro-Mindestgrenze bei § 74a SGB X
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 28, vom 23.06.2020 wurde das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze veröffentlicht. Unter Art. 8 dieser Gesetzesänderung wurde der nach § 74a Abs. 1 Satz 1 SGB X