Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundeszentralamt für Steuern (Internationale Amtshilfe Beitreibung und Zustellung) hat uns folgende Mitteilung zur Bearbeitung von Ersuchen übermittelt:

“Sehr geehrtes Kollegium,

aufgrund des Zusammentreffens unterschiedlicher Faktoren besteht auf Seiten des BZSt derzeit leider ein größerer Arbeitsrückstand.

Wir haben in jüngerer Zeit nun verschiedene Maßnahmen ergriffen, um der eingetretenen Situation wirksam zu begegnen. Unter anderem setzten wir mehr Personal ein und führen gegenwärtig ein neues IT-System zur effektiveren Vorgangsbearbeitung ein. Derzeit befinden wir uns mit dem neuen System noch im Anlaufbetrieb, aber schon sehr bald werden die Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten.

Wir werden dann grundsätzlich alle neuen Eingänge sehr zeitnah bearbeiten. Noch unbearbeitete ältere Eingänge werden wir parallel Schritt für Schritt und unter Berücksichtigung von erkennbarer Priorität abarbeiten. Das hat zur Folge, dass Sie zu jüngeren Vorgängen schneller eine Rückmeldung erhalten als zu älteren. Deshalb versichere ich Ihnen, dass keine Nachricht verloren gegangen ist und dass alle Eingänge nach und nach bearbeitet werden.

Wir bitten Sie jedoch um etwas Geduld und darum, von Sachstandsanfragen zu laufenden Vorgängen bis auf weiteres abzusehen.

Um die automatisierte Vorsortierung der Eingänge im BZSt zu ermöglichen und damit die angestrebte beschleunigte Bearbeitungsweise zu unterstützen, bitten wir Sie, bei allen Zuschriften in den jeweiligen E-Mail Betreff das kombinierte Referenzzeichen im internationalen Format aufzunehmen, so wie es sich für Sie jeweils aus dem Formularsystem der EU ergibt.

Beispiele:

DE_AT_aaaaaaaaaaaa_rrrrrrrrrrrrr_b_RI (neues inländisches Auskunftsersuchen)

DE_AT_S1316AT2500999_ÖS123456789_d_RR (laufendes inländisches Beitreibungsersuchen)

AT_DE_ÖS123456789_S1316AT2500999_bd_RR (neues oder laufendes ausländisches Beitreibungsersuchen)

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wären Ihnen dankbar, wenn Sie die Kassen der Gemeinden und Gemeindeverbände Ihres Geschäftsbereichs entsprechend informieren könnten.”

Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. möchte Sie hierüber entsprechend informieren.

Ihr
Dietmar Liese
Bundesvorsitzender

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VZV: Information des Bundeszentralamt für Steuern – Internationale Amtshilfe Beitreibung und Zustellung