Mit Verordnung zur Änderung der Übergangsregelung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) vom 29.11.2023 wurde eine Formularpflicht für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen ab dem 01.05.2025 terminiert.
Nun gibt es ein Update:
Durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 17. Juni 2024, veröffentlicht im BGBL. 2024, Nr. 203 vom 21. Juni 2024 wurde die Übergangsfrist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Forderungen verlängert. Sie läuft nun am 30. September 2025 ab.
Die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist für öffentlich-rechtliche Forderungen soll – so die offizielle Begründung – dafür genutzt werden, die Eintragungs- und Nutzungsmöglichkeiten zu verbessern und die Forderungsaufstellungen übersichtlicher zu gestalten.
Harald Jordan
Vorsitzender des VZV-Ausschusses