Die Schufa hat vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren, insbesondere derer vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die Speicherdauer für Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Die Schufa reagierte damit offensichtlich auf die jüngsten juristischen Entwicklungen. Der Generalanwalt beim EUGH hatte in seinen Schlussanträgen am 16. März 2023 die lange Speicherdauer von drei Jahren als nicht vereinbar mit dem europäischen Datenschutz angesehen. Die endgültige Entscheidung in den anhängigen Verfahren steht zwar noch aus, doch folgt der EUGH in der Regel den Empfehlungen des Generalanwaltes.

Auf dem Prüfstand beim EUGH steht jedoch auch das „Schufa-Scoring“. Die Kreditwürdigkeit von Personen hängt sehr oft von der Bonitätsauskunft der Schufa ab. Die Schufa erstellt hierfür einen Score, in den unterschiedliche Daten in die Bewertung einfließen. Dieses lukrative Geschäftsmodell könnte möglicherweise auf der Kippe stehen.

Mit Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union Nr. 49/23 vom 16.03.2023 stellt der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu mehreren anhängigen Verfahren beim EUGH fest:  “ Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Fähigkeit einer Person, einen Kredit zu bedienen, ist ein Profiling im Sinne der DSGVO“. Außerdem wird ausgeführt, dass die DSGVO ein „Recht“ der betroffenen Person verankere, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Der Generalanwalt sieht in seinem Gutachten im „Score“ einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht, nämlich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Eine endgültige Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet. Wie bereits erwähnt, folgen die Richter des EuGH häufig den Vorschlägen des Generalanwalt. Die Entscheidung des EUGH wird man, unabhängig vom Ergebnis, als richtungsweisend ansehen können.
Über die Entscheidung werden wir zeitnah informieren.

 

Harald Jordan
Vorsitzender des VZV-Ausschusses

SCHUFA löscht Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen nach sechs Monaten Schufa-Scoring vor der Kippe?