Liebe Leserinnen und Leser,

in Kürze erscheint die Februar Ausgabe der KKZ. Schon fast traditionell beinhaltet die Ausgabe 2 der Zeitschrift den Bericht des Bundesvorstands für das Jahr 2022. Was war wichtig, welche Anliegen wurden vom Verband bearbeitet? In einem Rückblick zeigt Andrea Sommerfeldt, was den Verband bewegte und wie er sich in verschiedenen Themen für Sie aufgestellt und präsentiert hat.

Noch eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung? Diese Frage beantwortet Lissner in einem perspektivischen Vorschlag zur Verbesserung der InsVV. Wie kann diese besser und vor allem transparenter aufgestellt werden?

In der Praxis geschieht es nicht selten, dass Kommunalabgaben (aller Art) aus welchem Grund auch immer insoweit verzögert erhoben bzw. bezahlt werden, als die Inanspruchnahme des Abgabepflichtigen durch einen entsprechenden Bescheid oder auch die Zahlung durch diesen in dessen wirtschaftlicher Krise erfolgt (oder in dessen Restrukturierung nach dem StaRUG, ab 1. 1. 2021)1) oder gar erst nach dessen
Insolvenzantrag oder sogar im eröffneten Insolvenzverfahren oder nach dessen Aufhebung bei Fortsetzung des Unternehmens des Insolvenzschuldners. Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw beantwortet Ihnen liebe Leserinnen und Leser alle Fragen im Falleder „verzögerten Kommunalabgaben“ in der Krise.

Abgerundet wird die KKZ durch seinen Rechtsprechungsteil. Beigefügt ist der Ausgabe zudem das Jahresverzeichnis 2022.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr
Stefan Lissner
Schriftleiter

Was erwartet Sie in der Februar Ausgabe der KKZ?