Lieber Kolleginnen und Kollegen, lieber Leserinnen und Leser,

zunächst wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein gutes und gesundes Neues Jahr. Auch in 2023 wollen wir Sie wieder über die wichtigsten Inhalte der KKZ informieren. Was dürfen Sie in der kommenden Ausgabe erwarten?

 

Zunächst einmal richtet sich der Bundesvorsitzende Dietmar Liese mit seinem Grußwort an Sie. Gedanken und Betrachtungen zu 2022 sind darin ebenso zu finden, wie Perspektiven und Vorhaben des Verbandes in 2023.

 

Prof. Dr. Gerhard Pape – ehem. BGH Richter und Gastredner bei der vergangenen Bundesarbeitstagung – wird uns die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht der Jahre 2021/2022 nicht nur aufzeigen, sondern auch erläutern. Sein Beitrag wird in den kommenden Ausgaben der KKZ fortgesetzt.

 

Die Autoren Stefan Bleile und Sina Blumhofer stellen in ihrem Beitrag die wichtige Frage „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs – Ein Papiertiger für die Kommunikation zwischen Finanzamt und Grundbuchamt?“ und zeigen die Kommunikation zwischen Steuerbehörden und anderen Ämtern – hier dem Grundbuchamt – auf.

 

Im Anschluss an diese drei hervorragenden Beiträge empfängt Sie Harald Jordan mit wichtigen in der Praxis getroffenen Entscheidungen.

 

Es bleibt spannend. Viel Spaß beim Lesen.

Ihr
Stefan Lissner
Schriftleiter KKZ

Was erwartet uns in der kommenden Ausgabe der KKZ