Zum ersten Mal in der Geschichte des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. war die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam Gastgeberin der diesjährigen Bundesarbeitstagung. Der Fachverband begrüßte mehr als 353 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom 18. bis 19. 5. 2022 im Dorint Hotel Sanssouci Berlin/Potsdam. Spitzenreiter war der gastgebende Landesverband mit 50 Teilnehmern, gefolgt von den Landesverbänden Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie Hessen. 

Die Fachstellung bot wieder eine gelungene Mischung aus vielen Bereichen, die die Kommunalkassen tangieren. 25 ausstellende Firmen warben mit ihren Produkten, konnten Stammkunden begrüßen aber auch Interessenten neu für sich gewinnen. Nach der pandemiebedingten Pause brachten viele ihre Freude zum Ausdruck, bei der Veranstaltung dabei sein zu dürfen.   

Am 18. Ami öffnete das Tagungsbüro schon vor 8:30 Uhr. Gleichzeitig standen die Fachaussteller an ihren Ständen bereit. So konnten die Teilnehmer die Zeit bis zur Eröffnung der Tagung im Gespräch mit den Experten der Fachausstellung verbringen. Den freundlichen Kolleginnen und Kollegen des Landesverbandes Brandenburg sei an dieser Stelle für ihr großes Engagement für die Tagung herzlichst gedankt. 

Um 9:30 Uhr eröffnete der Bundesvorsitzende Dietmar Liese die Bundesarbeitstagung 2022. Anders als bei den voran gegangenen Tagungen folgten keine Grußworte, sondern ein aktueller Themenblock aus der Landeshauptstadt Potsdam. Hierbei konnte der Bundesvorsitzende Henrike Sattler, Leiterin des Bereichs Verwaltungs- und Managemententwicklung im Geschäftsbereich Zentrale Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam, gewinnen. Sie berichtete über die Digitalisierung der Bezahlprozesse im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in der Stadtverwaltung. Ausgehend vom OZG-Erfordernis, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten, bedeutet dies auch die Online-Bezahlung möglich zu machen. Ausgangspunkt bildete die Heterogenität der Leistungsprozesse, die zu vielfältigen Anforderungen der Bezahlprozesse führen. So erfolgen Zahlungseingänge zu unterschiedlichen Zeitpunkten und über unterschiedliche Portale bzw. Plattformen. Etliche Fachverfahren und gesetzliche Bestimmungen sind zu berücksichtigen, führte die Rednerin aus. Zum weiteren Vorgehen sagte Henrike Sattler, dass in Potsdam im Rahmen von OZG-Workshops über die Erhebung von Bezahlerfordernissen, die Systematisierung der heterogenen Prozesslandschaft durch Blaupausen und die methodische Unterstützung durch Projektsteuerungsinstrumente, Prozessmanagement sowie Pilotierungen gesprochen werde. Sie hob deutlich hervor, dass die Arbeit nicht einfach sei, einer den Hut aufhaben muss und die Sache „vorantreiben“ müsse. Die Vortragende resümierte, dass Fachlichkeit, Technologie, Führung (Mensch) und Organisation (Prozesse) das Herz der Digitalisierung bilden. Sie wünschte der Teilnehmerschaft Erfolg und machte ihnen Mut für diesen nicht so einfachen Weg. Wir danken Henrike Sattler herzlichst für den Einblick in die Digitalisierung der Bezahlprozesse der Landeshauptstadt Potsdam. 

Ganz besonders freute sich der Fachverband, Prof. Dr. Gerhard Pape, Richter am Bundesgerichtshof a.D., für einen Vortrag gewinnen zu können. Er war von 2008 bis 2019 als Richter tätig und gehörte dem für Rechtstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs an. Ab 10:15 Uhr berichtete Prof. Dr. Pape über aktuelle Entwicklungen aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Gläubiger. In seinem Vortrag fasste er zusammen, dass das Scheitern der Insolvenzrechtsreform im Bereich des Unternehmensinsolvenzverfahrens absehbar und eine Rückkehr zur Konkursordnung nicht auszuschließen sei. Die Sanierungsverfahren werden trotz mannigfaltiger Angebote versagen. Das Dauerthema der verspäteten Antragsstellung bleibt unverändert und die Verletzung von Insolvenzantragspflichten werde zunehmend akzeptiert. Er führte weiter aus, dass die Massegenerierung durch eine Anfechtung immer schwieriger und der Anstieg der Abweisungen mangels Masse (§ 26 InsO) unausweichlich sei. Der Bundesrichter a.D. schätzte ein, dass die Nachteile für die öffentlich-rechtlichen Gläubiger wohl überschaubar bleiben. So sinkt die Anfechtungsgefahr, eine schleichende Rückkehr der Vorrechte sei absehbar und die Erfolgsaussichten der Sicherung durch eine Individualvollstreckung steigen. Im Bereich der Insolvenz bei natürlichen Personen sieht Prof. Dr. Pape nach Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie das Restschuldbefreiungsverfahren als Massenverfahren dauerhaft gesichert. Nach seiner Meinung sind die Versagungsgründe und Obliegenheitsverstöße eher zu vernachlässigen, aber ein wirtschaftlicher Neuanfang nach Freigabe sei infolge der Verstrickungsrechtsprechung gefährdet und die Restschuldbefreiung werde ausgehöhlt, weil die Pfändung aller Vermögenswerte vor und während des Verfahrens möglich sei. Trotz des anspruchsvollen und umfangreichen Inhalts konnte er der Zuhörerschaft verständlich und mit einem Schmunzeln das Thema näherbringen. Dankeschön! 

Das Plenum am Vormittag rundeten in lockerer und kompetenter Art und Weise Peter Rocher und sein Kollege von der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Brandenburg mit der Vorstellung der aktuellen Phänomene der Cybercrime ab. So stellten sie einige bekannte Phänomene, wie z.B. Identifikationsdiebstahl, Pishing, Ransomware, Erpressung, CEO-Fraud und Cybermobbing, vor. Peter Rocher und sein Kollege machten dabei auf erschreckende Weise deutlich, dass jeder betroffen sein kann. Cybercrime hat viele Gesichter und es kommen immer neue hinzu. Die zunehmende Verbreitung von Smartphones und Tablets böten den Tätern neue Arbeitsfelder und schaffen neue Angriffstechniken. Mit der voranschreitenden Digitalisierung nimmt auch die Cyberkriminalität zu. Deshalb bieten die in den einzelnen Bundesländern eingerichteten Ansprechstellen Wirtschaftsunternehmen und Behörden Beratung sowie Unterstützung an. Die Vortragenden gaben der Zuhörerschaft einige Tipps mit auf den Weg, um es den Kriminellen nicht ganz so einfach zu machen. Dennoch blieb bei dem einen oder anderen ein mulmiges Gefühl zurück. 

Nach dem gemeinsamen Mittagessen folgte der erste Durchgang des Fachprogramms mit der vielfältigen Auswahl von Workshops und nach der Kaffeepause um 15.45 Uhr der zweite. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten aus 13 Workshops mit unterschiedlichen Themenbereichen von fachlich renommierten Dozenten wählen. Christian Weber, stellvertretender Leiter der Abteilung Kommunale und Staatliche Unternehmen, Kommunale Unfallversicherung Bayern, erläuterte die neue DGUV-Vorschrift „Überfallprävention“, um den Kommunen eine zentrale und praxisnahe Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten zu geben. Die Umsetzung des OZG in der Kassenorganisation mittels digitaler Bezahlsysteme bzw. E-Payments brachten der Zuhörerschaft Achim Schmidt, Mitglied im KR-Ausschuss, und Volker Müller, Geschäftsführer der S-Public Services GmbH, nahe. Der Workshop gab einen Impuls für die organisatorischen Änderungen mit geeigneten Werkzeugen. Norbert Nitschke, Geschäftsführer der B&P Management- und Kommunalberatung GmbH, stellte die „zwei Seiten einer Medaille, – zum praktischen Zusammenhang von Kassensicherheit und Kassensicherungsverordnung“ dar. Auch, wenn die Kassensicherungsverordnung mit Blick auf die Steuerprüfung erstellt wurde, so sei deren Grundgedanke, digital eingebettete Abläufe transparent und nachvollziehbar zu machen, um Manipulationen aufzudecken und somit auch der Kassensicherheit zu dienen. Manfred Jörg und Matthias Rabitzsch (beide CAPVERIANT GmbH) sowie Günter Schröfel (Deutsche Pfandbrief AG) stellten an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Frage: „Wie kann die Kommune die Bonität eines Kreditinstituts für die Anlage ihrer liquiden Mittel einschätzen – ist die klassische Bankeinlage ein sicheres Produkt?“ In ihrem Workshop stellten sie einen pragmatischen Ansatz zur Beurteilung der Bonität von Banken vor und regten das Treffen organisatorischer Maßnahmen an. Digitale Belege als begründende Unterlagen zu Kassenanordnungen standen in einem Workshop mit Ralf Klomfaß, Abteilungsleiter Verwaltungsprüfungen im Revisionsamt Mainz, im Mittelpunkt. Dabei widmete sich der Referent auch Fragen zum zwischenzeitlich umfangreich eingesetzten Scannen, zur revisionssicheren Belegführung und gab Empfehlungen für die Praxis. Christoph Hänel, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH, beschrieb die Auswirkungen auf die Tagesgeschäfte im Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Tax-Compliance sowie der Umsatzsteuer, stellte ein strukturiertes Vorgehen für einen Umsatzsteuer-Haushalts-Check vor und gab einen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen der Tax-Compliance. Zwei Workshops begleitete Marcel Siebeneicher, Sachbearbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern, in dem er über die Zustellung von Schriftstücken (Steuerbescheide, Mahnungen etc.) ins Ausland und die internationale Amtshilfe bei der Steuererhebung referierte. Beate Schmidberger, Dipl. Rechtspflegerin am Insolvenzgericht Heilbronn, vermittelte Möglichkeiten einer Kommune in Insolvenzverfahren natürlicher Personen, die Erteilung der Restschuldbefreiung abzuwehren. Schwerpunkte waren z.B. das Mitwirkungsrecht der Kommunen, Gründe zur Versagung, Einwand der unerlaubten Handlung und Möglichkeiten nach erteilter Restschuldbefreiung. Ein weiterer Workshop behandelte das Thema dingliche Sicherheiten/Vollstreckung in Grundstücke. In diesem betrachtete Dipl. Rechtspfleger Gerhard Schmidberger die Grundschuld, Zwangssicherungshypothek, Zwangsversteigerung und –verwaltung. Richard Griesinger, Kassenleiter der Stadt Trier, setzte sich mit aktuellen Änderungen und der Handhabung des Pfändungsschutzkontos auseinander. Die Anfechtung im Lichte aktueller Urteile bearbeitete Jan Dorell, Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Erb- und Insolvenzrecht. Der Referent stellte das Anfechtungsrecht und seine aktuelle Entwicklung praxisnah dar, zeigte Problemlösungen auf und setzte sich mit der komplexen Materie der Vorsatzanfechtung auseinander. Timm Mühlenweg, Projektleiter AMTSHILFE.net und Mitarbeiter im Finanzservice beim Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe, beschrieb in seinem Workshop einen Baustein zur Digitalisierung – AMTSHILFE.net, die Funktionsweise sowie Rahmenbedingungen für die Nutzung des elektronischen Amtshilfeaustausches. 

Die Vielzahl und die mehrfache Durchführung der Workshops sicherte allen Teilnehmern die den eigenen Interessen entsprechende Themenplanung und förderte damit die Praxisnähe der gesamten Veranstaltung. Den Referenten als tragende Säule der Bundesarbeitstagungen sei für die praxisnahe Gestaltung und stets geduldige Beantwortung der Fragen herzlich gedankt. 

Um 17:30 Uhr endete der erste Tag der Veranstaltung. Viele freuten sich auf den „Feierabend“. Auch dort tauschten sie noch viele Erfahrungen aus und holten sich Anregungen für ihre Arbeit in der Kommune.  

Der zweite Tag begann mit dem Besuch der Fachausstellung der Firmen ab 8:30 Uhr.  

Der Geschäftsführer der S-Public Services GmbH Volker Müller informierte in seinem Vortrag um 9:30 Uhr, dass es beim Partnerinput von S-Public Services um die Themen Digitalisierung der Kommunalverwaltungen, der Bedeutung von E-Payment sowie Potenziale für den Ausbau gehe. Mithilfe von Use Cases zu Lösungen werden Optionen für Städte, Gemeinden, Landkreise und Kommunalverbände aufgezeigt, betonte er. Die S-Public Services GmbH ist das Kompetenzcenter im E-Government der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit hochspezialisierten Plug & Play-Lösungen rund um Payment-Services begleitet die GmbH die digitale Transformation des Bürgerservices und vereint dabei die Zuverlässigkeit sowie jahrzehntelange Erfahrung der Sparkassen mit ihren zukunftsfähigen Produktentwicklungen. So bieten sie z.B. eine komplette elektronische Zahlungsabwicklung, ein sicheres Portfoliomanagement, einen Rechnungsservice und E-Formulare. Wie auch 2017 und 2019 machte die S-Public-Services GmbH die Zuhörerinnen und Zuhörer auf das Thema neugierig. Im Workshop „Umsetzung des OZG in der Kassenorganisation – digitale Bezahlsysteme/E-Payment“ wurden viele weiterführende Gedanken, Ideen und Geschäftsmodelle vorgestellt.  

Um 9:45 Uhr stand erstmals das Mitgliederforum auf der Tagesordnung. Das war neu! An dieser Stelle fand bisher die Mitgliederversammlung statt! Auf dieser wurde 2019 eine Satzungsänderung beschlossen, die der Vertreterversammlung Aufgaben übertrug, die bisher die Mitgliederversammlung innehatte. So erfolgten in der Versammlung am 17.05.2022 die Beschlussfassungen für den Haushalt 2022, den Jahresabschluss 2021 sowie die Entlastung des Bundesvorstandes. Eine Ehrenordnung für den Verband und eine Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung wurden verabschiedet. Darüber hinaus standen die Wahlen für die Mandate Bundesvorsitz und Schatzmeister an. Zur Wiederwahl für den Bundesvorsitz stand Dietmar Liese (Landesverband Brandenburg), dem auch wieder einstimmig das Vertrauen ausgesprochen wurde. Bernd Müller aus dem Landesverband Hessen wählten die Vertreter einstimmig zum neuen Bundesschatzmeister. Darüber informierte der alte und neue Bundesvorsitzende Dietmar Liese zu Beginn des Forums. Der neue Schatzmeister stellte sich der Mitgliedschaft vor. Seine Amtszeit beginnt satzungsgemäß einen Monat nach der Wahl. Die Beschlüsse aus der Vertreterversammlung werden der Mitgliedschaft auf der Website des Verbands bekannt gegeben. 

Der Moderator Andreas Hiel, Beisitzer im Bundesvorstand und Landesvorsitzender Bayerns, führte durch das Forum und bat zunächst den Bundesvorsitzenden Dietmar Liese zum Gespräch mit KomKa-Online. Diese Rubrik ist den Mitgliedern bereits von unserer Website bekannt. Der Internetbeauftragte des Bundesvorstands Stefan Barthel interviewte Dietmar Liese später zu den Schwerpunkten aus dem Verbandsleben und der Facharbeit. Der Befragte sprach über seine Vorstellungen zum Mitgliederforum: Ziel ist es, dass die Mitglieder dem Verband näherkommen und sich direkt einbringen können. Der Bundesvorsitzende betonte im Interview, dass die Coronapandemie beträchtliche Auswirkungen auf die Verbandsarbeit hatte.  Durch Einführung und Nutzung moderner Kommunikationstechniken, wie z.B. Telefon- und Videokonferenzen sowie Clouddienste, konnte die Gremienarbeit fortgeführt werden. Ausschusssitzungen waren nur in den Sommermonaten bzw. unter Beachtung von Auflagen möglich. Besonders wichtig war es Dietmar Liese, dass die Aufgaben aus dem Zukunftskonvent fortgeschrieben und die Neustrukturierung fortgesetzt werde. Mit Stand 1.10.2022 sind alle Landesverbände selbstständige eingetragene Vereine mit einer eigenen Satzung sowie Beitragsordnung. Voller Stolz berichtete er von der Erstellung eines E-Mail-Verteilers, der erstmals die Versendung der Beitragsbescheide 2022 via E-Mail möglich machte. Das Corporate Design erfuhr eine Verjüngung: Es wurde heller, freundlicher und unterstreiche damit die Zukunftsgewandtheit sowie das moderne Engagement unseres über 130 Jahre alten Fachverbands, so Dietmar Liese. Nach personellen Veränderungen gefragt, nannte der Bundesvorsitzende den neuen KKZ-Schriftleiter Stefan Lissner (seit dem 1. Januar 2020) und den Wechsel bei der Mitarbeit der Schriftleitung zur Rechtsprechung zu Harald Jordan (zum 30. Juni 2021). Beiden Vorgängern, Karola Singer und Helmut Hagemann, wurde auf das Herzlichste gedankt. Einen wichtigen Wechsel werde der Verband in den nächsten Wochen mit dem neuen Schatzmeister Bernd Müller vollziehen. Die Ziele und Vorhaben seiner nächsten vier Jahre im Amt betreffend blickte der Bundesvorsitzende Dietmar Liese zunächst auf eine 17-jährige erfolgreiche Führung des Fachverbands zurück. Als Schwerpunkte seiner Arbeit sehe er die Konzeption, Organisation, Strukturierung und Institutionalisierung der Facharbeit, Personalgewinnung, Fortbildung, Digitalisierung sowie Modernisierung der Verbandsarbeit, Kommunikation und regelmäßige Treffen der Landesvorsitzenden. Beendet wurde das Interview mit der Frage, was den Bundesvorsitzenden am meisten ärgere. Es ärgere ihn, wenn Dinge nicht schnell genug vorangehen und immer wieder auf die Agenda gehoben werden müssten. Wiederum sei es wichtig, Dinge gut vorzubereiten, zu überzeugen und dann gut umzusetzen. Es stimme ihn unzufrieden, die notwendige Lobby- und Netzwerktätigkeit nicht leisten zu können, weil die Fachleute fehlten. Deshalb sei er bestrebt, den Fachverband besser aufzustellen und ihn weiterzuentwickeln. Er möchte ein gut bestelltes Feld an eine Nachfolge zur Weiterentwicklung übergeben können mit einem Fachverband der zusammenhält, in dem die Landesverbände und der Verband die Ziele gemeinsam erreichen und in dem die Mitarbeit Spaß mache.

Der Moderator Andreas Hiel gab nun den Vorsitzenden der Fachausschüsse Verwaltungszwangsverfahren sowie Kassen- und Rechnungswesen Harald Jordan und Enrico Zuchandke das Wort, um ihre Tätigkeit und die der Ausschussmitglieder vorzustellen. Harald Jordan berichtete, dass die sich aus 14 Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände zusammengesetzte Expertengruppe für die Verwaltungsvollstreckung momentan an einem Upgrade von Vollstreckungsprozessen unter der PICTURE-Plattform arbeitet. Ein Schwerpunkt der Arbeit sei auch die Weiterentwicklung, Anpassung und Aktualisierung des Handbuchs. Der „inhaltliche Feinschliff“ steht dabei im Vordergrund. Für das Thema „Auslandsvollstreckung“ haben die Ausschussmitglieder einen Experten gewinnen können. Enrico Zuchandke berichtete, dass 13 Referentinnen und Referenten aus den Landesverbänden ihr fundiertes Wissen in den jährlichen Arbeitssitzungen einbringen. Für den Gedankenaustausch und bei kurzfristigen Erörterungen werden die neuen Kommunikationswege genutzt. Auch in diesem Ausschuss steht ein aktuell gehaltenes Handbuch im Vordergrund. Das vermittelt Berufseinsteigern und Neulingen, aber auch alten Hasen wertvolle Hinweise und Tipps. Aktuelle Themen sind u.a. die Auswirkungen der seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase, Sicherung und Erhalt von kommunalen Einlagen oder Erfüllung der Sicherheitsanforderungen im Rahmen der Überfallprävention. Wir danken Harald Jordan sowie Enrico Zuchandke für die lebendige, kompetente Art und Weise der Vorstellung. 

Der Moderator gab nun die Bühne frei für das Thema: „Ey Alter!“ Junge Kolleginnen und Kollegen im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Wie viele andere Vereine hat auch der Fachverband Nachwuchssorgen. Die Fach- und Vereinsarbeit kann aber nur erfolgreich sein, wenn sich junge, neue Kolleginnen und Kollegen bereit erklären, in den Ausschüssen, Projekten, Arbeitsgruppen oder Vereinsvorständen mitzuarbeiten. Dieses Thema nahm der Bundesvorsitzende zum Anlass, zwei junge Mitglieder zu interviewen. Nina Heinke (Landesverband Rheinland-Pfalz) und Christopher Ulbrich (Landesverband Sachsen) erzählten in lockerer, lebendiger Weise, wie sie zum Verband kamen, welche Erfahrungen sie seither gesammelt haben und welche Erwartungen sie mitbringen. Dabei schwang Begeisterung mit und die sanfte Aufforderung, es ihnen gleich zu tun. Dietmar Liese bedankte sich bei den „jungen Wilden“ und ermunterte die Kolleginnen und Kollegen im Plenum, sich aktiv miteinzubringen. Insbesondere sucht er nach Mitstreitern für die Projektarbeit zur Organisation und Ausgestaltung der Facharbeit des Verbands. Wer Interesse hat, möchte sich bei ihm oder einem Vorstandsmitglied melden!

Ehrungen und Abschiednehmen rundeten das Mitgliederforum ab. In den Vertreterversammlungen am 07.03.2020 und 17.05.2022 wurden der langjährigen KKZ-Schriftleiterin Karola Singer und dem jahrelangen Bundesschatzmeister Michael Schröder die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Im Mitgliederforum erfolgten nun die Ehrungen im würdigen Rahmen. 

Der Laudator Harald Jordan dankte Karola Singer für die Arbeit, Mitwirkung, Fachkompeten und ihren unermüdlichen Einsatz über Jahrzehnte hinweg für den Fachverband, ob als VZV-Ausschussmitglied, Ausschussvorsitzende, KKZ-Schriftleiterin oder Seminarreferentin und vielem mehr. Ihre ehrliche, bescheidene und herzliche Art, ihre Außergewöhnlichkeit, ihr „schwäbisches“ Markenzeichen hob er besonders hervor und betitelte sie als ein „nahezu einmaliges Urgestein des Verbands“. Als Dankeschön ließ er sinnbildlich „Gold regnen“, welches in einer großen Flasche Sekt „verpackt“ war. 

Der scheidende Bundesschatzmeister Michael Schröder hielt 17 Jahre die finanziellen Geschicke des Verbands in den Händen. Der Laudator Dietmar Liese stellte ihm im Namen des Bundesvorstands ein „Arbeitszeugnis“ aus. Er dankte ihm für seinen Einsatz für die Geschicke des Verbandes, für die Zuverlässigkeit und den pragmatischen Umgang mit den Höhen und Tiefen im Vereinsleben sowie den Teamgeist. Der Bundesvorsitzende hob in seinem Arbeitszeugnis hervor: „Michael Schröder erwarb sich aufgrund seines Wissens und Könnens, seines sympathischen Auftretens und seiner entgegenkommenden Art ohne Schnörkel die Achtung und Anerkennung seiner Fachverbandskolleginnen und –kollegen“. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Karl-August Petersen und die Bundesgeschäftsführerin Andrea Sommerfeldt verabschiedeten ihn mit ein paar persönlichen Worten.

Der Bundesvorsitzende nutzte an dieser Stelle die Möglichkeit, sich von den Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern zu verabschieden, da erfahrungsgemäß einige die Tagung vor dem Ende um 16.00 Uhr verlassen würden.  

Nach dem Mitgliederforum folgten zwei weitere Durchgänge der Workshops mit reger Beteiligung. Danke an alle, die dabei waren. 

Viele Grüße und seien Sie in zwei Jahren wieder an Bord der Bundesarbeitstagung! Der Tagungsort steht noch nicht fest. Sie werden jedoch rechtzeitig informiert. 

 

Ihre Bundesgeschäftsführerin
Andrea Sommerfeldt
 

Rückblick auf die Bundesarbeitstagung 2022 – eine erfolgreiche Tagung mit spannenden Vorträgen, 13 Workshops und 25 Fachausstellern