In seiner 1008. Sitzung am 17.September 2021 – der letzten vor der Bundestagswahl – hat der Bundesrat mit der Drucksache 661/21 das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften angenommen. Neben anderen Gesetzänderungen wurden mit Art.20 die Gerichtsvollzieherkosten um linear 10 % erhöht. Gleichzeitig wurden unter Art. 33 die Regelungen der Abgabenordnung über die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr entsprechend prozentual angepasst.
Je nach Verkündigung werden die Änderungen ab dem 01. Oktober bzw. 01. November 2021 Inkrafttreten (siehe Art. 34 Abs. 3).
Harald Jordan
Vorsitzender des VZV-Ausschusses