Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung hat am 04. August 2021 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe im Juli 2021 beschlossen.

Neben umfangreichen Finanzmitteln kann für Unternehmen die entsprechende Hilfen nicht rechtzeitig erhalten nunmehr eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 in Betracht kommen. Die Formulierungshilfe sieht eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Fällen vor, in denen der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und der Hochwasser im Juli 2021 beruht. Voraussetzung ist aber auch hier, dass diese Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll nur gelten, solange die Antragspflichtigen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.

Die Regelung soll rückwirkend ab dem 10. Juli 2021 bis zunächst zum 31. Oktober 2021 gelten, kann nach der gegenwärtigen Formulierung jedoch auch längstens bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Formulierungshilfe ist den Koalitionsfraktionen zur Umsetzung übersandt worden.

 

Stefan Lissner

Erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Arbeit – aktuell für unwettergeschädigte Unternehmen