Zum Gültigkeitstermin 4. Juni 2018 erfolgt eine Änderung der Prüfzifferberechnungsmethode 45.
Die aktuell gültige Übersicht der Prüfzifferberechnungsmethoden steht Ihnen unter der nachfolgenden Internetadresse zum Abruf zur Verfügung:
Informationen zu dem Thema “Prüfzifferberechnungsmethoden” finden Sie unter www.bundesbank.de -> Aufgaben -> Unbarer Zahlungsverkehr -> Serviceangebot -> Prüfzifferberechnung.
Quelle: www.bundesbank.de
Zahlungsverkehr – Prüfzifferberechnungsmethoden