Zum Gültigkeitstermin 4. Juni 2018 erfolgt eine Änderung der Prüfzifferberechnungsmethode 45.

Die aktuell gültige Übersicht der Prüfzifferberechnungsmethoden steht Ihnen unter der nachfolgenden Internetadresse zum Abruf zur Verfügung:

http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Unbarer_Zahlungsverkehr/Serviceangebot/Pruefzifferberechnung/pruefzifferberechnung.html

Informationen zu dem Thema “Prüfzifferberechnungsmethoden” finden Sie unter www.bundesbank.de -> Aufgaben -> Unbarer Zahlungsverkehr -> Serviceangebot -> Prüfzifferberechnung.

 

Quelle: www.bundesbank.de

Zahlungsverkehr – Prüfzifferberechnungsmethoden