Die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. hat die geplante Reform der freiwilligen Einlagensicherung mit weitreichenden Folgen für das kommunale Liquiditätsmanagement am 05. April 2017 beschlossen. Damit gelten ab 01. Oktober 2017 geänderte Regelungen zur Einlagensicherung, in deren Folge Kommunen mit ihren Einlagen bei den angeschlossenen Banken nicht mehr geschützt sind. Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen wie Stiftungen und Versorgungswerke.
Der Bundesvorsitzende des Fachverbandes hatte sich noch im März – wie die kommunalen Spitzenverbände- mit einem Schreiben an Bankenverband gewandt, für Kommunen zumindest den bisherigen Schutz beizubehalten und darauf hingewiesen, dass die beabsichtigten Änderungen nicht nur Folgen für die Anlagetätigkeit der Kommunen haben werden, sondern auch die Möglichkeit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die angeschlossenen Institut in Frage stellen.
Nunmehr gilt es sich auf die veränderten Rahmenbedingungen für Anlageschäfte mit den Banken im deutschen Bankenverband einzustellen. Ab dem 1. Oktober 2017 unterliegen Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung. Sie haben als „professionelle Investoren“ nach Ansicht des Bankenverbandes die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können. Für Einlagen. die vor dem 01.10.2017 getätigt wurden, gilt ein Bestandsschutz. Weitere Informationen finden Sie unter: https://einlagensicherungsfonds.de.
In den Fachgremien unseres Fachverbandes werden wir die Folgen eruieren und Maßnahmen für den kommunalen Zahlungsverkehr und das Liquiditätsmanagement erarbeiten. Auch in Zeiten leerer Kassen in vielen Kommunen bedarf es Möglichkeiten Steuergelder, die für die laufenden Ausgaben kurzfristig nicht benötigt werden, sicher und wirtschaftlich zu verwalten. Nunmehr gehört Risikomanagement im Zahlungsverkehr und bei Anlagegeschäfte noch mehr in den Fokus der Kommunalkasse.
Dietmar Liese
Bundesvorsitzender