Im Rahmen des Fachprogramms bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Agenda für die Tagung zusammenzustellen. 14 Workshops stehen Ihnen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Angebot in den obligatorischen vier Durchläufen an den zwei Tagen der Bundesarbeitstagung zur Verfügung steht.

Workshop 1 a
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
E-Payment und Onlineservices der DSV-Gruppe

Referent/in:
N.N. S-Public Services / DSV – Gruppe

Beschreibung:
folgt noch

Workshop 1b
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Bezahlen wird digital – von E-Payment bis zum digitalen Euro!

Referentin:
Andrea Stertz, Referentin im Programmbereich Finanzmanagement der KGSt, u.a. zuständig für den Zahlungsverkehr und den digitalen Euro

Beschreibung:
Im Zuge der Umsetzung europäischer und nationaler Vorgaben sind auch die Kommunen gehalten, elektronische Bezahlmöglichkeiten vermehrt anzubieten. Damit dies erfolgreich gelingen kann, ist einiges zu beachten. Zunächst ist aus einer Vielzahl an Verfahren eine geeignete Auswahl zu treffen. Dies gelingt am besten unter Betrachtung der spezifischen Fach- und Sicherheitsanforderungen, der Kosten der Verfahren und der bestehenden IT-Infrastruktur. Auch die Auswahl eines Payment-Service-Providers muss kein Zufall sein, sondern kann vielmehr strukturiert erfolgen. Damit in den Verwaltungen kein „Wildwuchs“ an E-Paymentverfahren entsteht, kann ein sogenannter Service-Owner Zahlungsservice eingerichtet werden. Auch die Einführung eines digitalen Euros steht aktuell zur Diskussion und wird die Welt des Bezahlens nachhaltig verändern können. Der Workshop gibt einen Überblick über diese Themen und Impulse für die Umsetzung

Workshop 2
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Moderne Kassenabläufe bei der Einnahmeverwaltung im Zeichen der Digitalisierung

Referent:
Ralf Klomfaß, Abteilungsleiter Verwaltungsprüfungen, Revisionsamt der Landeshauptstadt Mainz (zuvor Leiter deren Vollstreckungsstelle), u. a. Master des Wirtschaftsrechts (LL. M.)

Beschreibung:
Eingestiegen wird mit einem Ultra-Kurzabriss, dass die Gemeindekasse typischerweise breitenwirksame technologische Neuerungen innerhalb der Kommunalverwaltung führend umsetzt – und warum dies sachlich geboten ist. Zwar hinterfragt die Digitalisierung tradierte Abläufe dahingehend, ob diese unter heute gänzlich anderen technischen Möglichkeiten noch angemessen sind. Es gelten aber – wohlbegründet – unverändert kassenrechtliche Vorgaben, die letztlich aus der Verwaltung öffentlicher (oft zwangsweise erhobener) Gelder und der damit einhergehenden besonderen Treuhandstellung resultieren. Deshalb ist auf ausgewählte kassenrechtliche Grundlagen im Hinblick auf digitale Abläufe einzugehen.
Unverändert gilt mit Bezug auf die Sonderstellung der Kasse (bzw. teils firmierend als „Finanzbuchhaltung“) grundsätzlich auch im digitalen Umfeld der Anordnungszwang. Deshalb greifen auch zu Onlinevorgängen die verschiedenen Arten des Kassenanordnungswesen, welches aber nicht rückwärtsgewandt missinterpretiert werden darf, sondern seinerseits digital ausgestaltet wird. Exemplarisch eingegangen wird insoweit auf eine etwaige QR-Code-Nutzung. Häufig in der Praxis diskutiert wird, wie mit dem Digitalisierungsproblem händischer Unterschriften zu klassischen Kassenanordnungen zu verfahren sein könnte. Dazu wird ein aufwandsminimaler Lösungsansatz präsentiert wie erklärt. Aus dem Erfordernis von Kassenanordnungen leitet sich ferner ab, warum grundsätzlich selbst zu reinen Onlinevorgängen auf Kassenzeichen abzustellen ist. In diesem Zuge wird auf die vergleichsweise neuen – rechtlichen – Möglichkeiten zur Nutzung der „eID“ eingegangen. Deren insbesondere auch datenschutzfreundliche Nutzung setzt optimalerweise eine digitale Stammdatenpflege jenseits der Gemeindekasse voraus (in Bezug auf die Informationen zu den Zahlungspflichtigen bzw. -empfängern). Dazu wird, auch aus der Sicherheitsperspektive, ein praktisches Lösungsbeispiel angesprochen. Kurz wird die Querverbindung hergestellt, dass die buchungsbegründenden Belege zu Kassenanordnungen heutzutage oft einem DMS entstammen. Dies führt zu organisatorisch veränderten Abläufen. Zum Schlagwortbegriff des „ePayment“ folgen Ausführungen zu Möglichkeiten des Bargeldausschlusses, der vorrangigen Verpflichtung, etwaige Auf- bzw. Verrechnungen bzw. mögliche Vorkasse auch praktisch realisieren zu müssen. Ggf. können sich zu modernen OZG-Abläufen Rückkopplungsschwierigkeiten einstellen, wenn beispielsweise zum Kfz-Zulassungsbereich bereits anhängige Offenstände neue Zulassungsvorgänge rechtlich ausschließen. Der Kurzvortrag versucht mithin, praxisbezogene Impulse bzw. Denkansätze zur Weiterentwicklung des kommunalen Kassenwesens in einer zunehmend digitalisierten Welt zu liefern.

Workshop 3 a
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
AMTSHILFE.net – Ein Baustein zur Digitalisierung der Gemeindekasse

Referenten:
Timm Mühlenweg, Mitarbeiter im Finanzservice bei der Ostwestfalen-Lippe-IT; Mirja Haase, Mitarbeiterin im Finanzservice bei der Ostwestfalen-Lippe-IT und
Frau Theiling, Mitarbeiterin Stadtkasse der Stadt Fulda

Beschreibung:
Die Digitalisierung stellt besondere Anforderungen an die Kommunen. Umso wichtiger ist es, dass bundeseinheitliche Lösungen geschaffen werden. AMTSHILFE.net ist EIN Baustein zur Digitalisierung der Vollstreckung in Deutschland. AMTSHILFE.net ist ein Programm, das den vollständigen Lebenszyklus eines Amtshilfeersuchens von der Entstehung bis zur Rücknahme/Rückgabe elektronisch abbildet. Hierbei wird der Standard XAmtshilfe genutzt. Der Workshop zeigt die Funktionsweise sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung von AMTSHILFE.net. Des Weiteren werden der aktuelle Verbreitungsgrad und Potenziale aufgezeigt sowie der Stand der Umsetzung von weiteren Anbindungen.

Gemeinsam mit dem Pilotkunden Stadt Fulda wird in dem Workshop erläutert, wie die Anbindung an den Beitragsservice realisiert wurde und welche technischen Grundvoraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Frau Theiling von der Stadt Fulda gibt dazu Einblicke aus der Praxis.

Workshop 3 b
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Die Weiterentwicklung der Prozesslandschaft des Bundesverbandes der Kassenverwalter – ein praktischer Einblick

Referenten:
Niels Kohrt, Kundenberater PICTURE GmbH und
Christopher Ulbrich, Mitglied im KR-Ausschuss des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V.

Beschreibung:
Der Erst-Aufschlag für die Abbildung von Vollstreckungsprozessen (also Prozesse im Verwaltungszwangsverfahren) wurde durch den Bundesverband der Kassenverwalter bereits 2016/2017 gemacht. Unter Beteiligung von 14 Vertreterinnen und Vertreter der Landesverbände entstanden sukzessive immer mehr Prozessdokumentationen im Sinne des Wissenstransfers. Mittlerweile ist es Zeit für ein Update und die Weiterentwicklung der Prozesslandschaft in Richtung Kassen- und Rechnungsprozesse. Im Zuge dieser Weiterentwicklung sollen die Prozesse auf den sog. BPMN 2.0 Standard umgestellt und bspw. mit Rechtsgrundlagen und anderen für die Mitglieder relevanten Quellen ergänzt werden. Ziel des Workshops ist es zunächst, das Thema Prozessmanagement grundlegend anhand der PICTURE-Prozessplattform darzustellen und die Navigation innerhalb der bestehenden Prozesslandschaft des Bundesverbandes zu demonstrieren. Darüber hinaus sollen Ideen für die Umsetzung des inhaltlichen Updates von den Workshop-Teilnehmenden abgefragt werden, damit die Inhalte einen praktischen Mehrwert für die Arbeit der Mitglieder darstellt.

Workshop 4
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Datenschutz in der digitalen Welt der Kasse und Vollstreckung – Folgemaßnahmen nach eingetretenen Datenpannen

Referent:
Gottfried Zahlaus, bestellter Datenschutzbeauftragter im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Bundesverband, beratender Datenschutzbeauftragter in verschiedenen Landesverbänden im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.

Beschreibung:
Die digitale Welt erlebt in den letzten Jahren enorme Entwicklungen durch den technologischen Fortschritt. Alltäglichen Dinge wie das Internetsurfen, der sich ausweitende Internethandel mit seinen diversen Online-Zahlungsmethoden, die Möglichkeiten der elektronischen Kartenzahlungen oder das kontaktlose Bezahlen sind ohne einen elektronischen Datenaustausch undenkbar.
Auch die Kommunen als Teil des öffentlichen Sektors müssen sich mehr und mehr mit Möglichkeiten in ihren Online-Verwaltungsangeboten insbesondere durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetze stetig weiterentwickeln. Personenbezogene Daten werden tagtäglich und in großen Mengen in kommunalen Behörden und Einrichtungen verarbeitet. Ein nicht unerheblicher Anteil davon fließt über die Finanzbuchhaltung in die Ein- und Auszahlungsabwicklung in die kommunalen Kassen- und Vollstreckungsbereiche ein. Neben den unzähligen Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen, sind damit gleichzeitig zahlreiche Risiken und Gefahren für die persönliche Daten verbunden. Dazu gehören insbesondere die Cyberkriminalität in ihren vielfältigen Ausprägungen; aber auch technische und individuelle Unzulänglichkeiten.

Der Workshop wird praxisbezogen aufzeigen, welche Schritte wann und durch wen nach dem Eintritt einer Datenpanne zu unternehmen sind.

Schwerpunkte des Workshops sind:

  • Definitionen des Begriffs „Datenpannen“ und weiterer damit verbundener Begrifflichkeiten
  • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Das kommunale Datenschutzmanagement als Vorsorgeinstrument gegen den Eintritt von Datenpannen
  • Folgemaßnahmen / -pflichten nach dem Eintritt von Datenpannen (inkl. Ablaufschema)
  • Beispiele aus der Praxis

Workshop 5
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Einführung eines TCMS auch im Kontext mit §2b UStG

Referent:
Christian Trost ist Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater und Geschäftsführer bei der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Er besitzt umfangreiche Beratungserfahrungen bei öffentlichen Körperschaften und hat >300 Verwaltungen auf §2b UStG umgestellt und zahlreiche TCMS Systeme eingeführt. Herr Trost leitet die kommunale Steuerabteilung der BDO Concunia.
Weiter ist er Autor verschiedener Veröffentlichungen sowie als Referent für steuerliche Themen im gesamten Bundesgebiet tätig.

Beschreibung:
Ziel des Workshops ist es, die Grundlagen der steuerlichen Risiken in einer Kommune und den Aufbau eines steuerlichen Risikomanagements (Tax Compliance Management System „TCMS“) in Kommunen anhand von praktischen Beispielen darzustellen. Es wird erläutert, welche steuerlichen Prozesse integriert werden sollten, damit keine Pflichten oder Termine vergessen sowie steuerliche Gestaltungen und Gefahren frühzeitig erkannt werden. Weiter werden sinnvolle Tipps gegeben, wie die steuerlichen Anforderungen in die Köpfe der Kolleginnen und Kollegen sämtlicher Abteilungen gelangen.

  • Übersicht und Bedeutung TCMS
  • Gefahr der Steuerhinterziehung – Gegen wen kann ermittelt werden?
  • Steuerliche Risiken – Darstellung anhand von Beispielen
  • Übersicht §2b UStG mit Beispielen
  • Aufbau und Inhalte eines TCMS

Workshop 6 a
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
Zuwendungsbestätigungen und Sponsoringverträge von Kommunen

Referent:
Werner Mallinger, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Autor des Spendenleitfadens für Kommunen und Vereine

Beschreibung:
Der Workshop richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen, zu deren Aufgabengebiet das Spendenwesen zählt. Es werden die Grundlagen im Spendenrecht (z. B. was ist eine Spende?, die Gemeinnützigkeit u.a.) erläutert. Wichtig ist es für den Sachbearbeiter auch zu wissen, wann es sich eventuell um eine Sponsoringmaßnahme handeln könnte. Der Unterschied zwischen einer Spende und einer Sponsoringmaßnahme wird herausgearbeitet. Neben der Vermittlung von Grundlagen im Spendenrecht, soll auch die Möglichkeit bestehen, aus praktischen Fällen der Teilnehmer das Spendenwesen zu erarbeiten.

Workshop 6 b
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Prozessbasierte Dienstanweisung für die Kasse

Referenten:
Norbert Nitschke (Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Geschäftsführer und
Andrea Reck, M. Sc. stellvertr. Abteilungsleiterin für den Bereich Organisation, Personal und Digitalisierung der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH

Beschreibung:
Dienstanweisungen sind ein essenzieller Bestandteil für die Steuerung der Ablauforganisation einer Verwaltung. Mit Dienstanweisungen macht die Verwaltungsleitung von ihrem Weisungsrecht Gebrauch, um nachweislich darauf hinzuwirken, dass alle Beschäftigten ihre Aufgaben in einer definierten Art und Weise rechtskonform und effizient erledigen. – Das ist die Theorie.

„Ob es für die Kasse bei uns in der Verwaltung eine Dienstanweisung gibt, wollen Sie wissen? Ja, da wurde mal irgendwann etwas erarbeitet – aber ich weiß gar nicht, ob der Wälzer jemals richtig verabschiedet, geschweige denn in den letzten Jahren aktualisiert worden ist.“ – Das ist die Praxis (nicht immer, aber doch häufig genug).

In diesem Workshop ist es unser Anspruch, Brücken zwischen Theorie und Praxis zu schlagen. Wir wollen Ihnen demonstrieren, dass es ‚auch anders geht‘. Dienstanweisungen müssen nicht schwer verständlich und notorisch überarbeitungsbedürftig sein – es handelt sich dabei um kein Naturgesetz. Wir führen Ihnen konkret vor, wie sie den Ansatz des Geschäftsprozessmanagements nutzen, um zu Ende gedachte, leicht zugängliche und nachhaltige Resultate für Ihre Verwaltung zu erzielen.

Agenda

  • Grundlagen, Begriffe und Zusammenhänge
  • Methodisches Vorgehen
  • Umsetzungsbeispiel aus der Praxis
  • Nächste Schritte

Workshop 7
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Wertberichtigungen im doppischen Jahresabschluss – Notwendigkeit und Bestimmung der Einzel- und Pauschalwertberichtigungen

Referent:
lic.oec.HSG Christoph Hänel, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH, Dreieich

Beschreibung:
Doppische Jahresabschlüsse sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Spätestens mit der Aufstellung des Jahresabschlusses ist daher auch die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände zu prüfen. Zu den Vermögensgegenständen gehören auch die zum Stichtag bestehenden Forderungen, für deren Bewertung das strenge Niederstwertprinzip gilt. Häufige in diesem Zusammenhang fallende Begriffe sind „Niederschlagung“, „Einzel- und Pauschalwertberichtigung“ sowie „pauschale Einzelwertberichtigung“. Ausgangspunkt ist dabei stets die Offene-Posten-Liste (OPOS-Liste), deren Durchsicht und Abstimmung eine Kernaufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassen ist. Die OPOS-Listen werden für die Bestimmung des Wertberichtigungsbedarfs und zur Ermittlung der Überzahlungen (kreditorische Debitoren und debitorische Kreditoren) herangezogen. Im Rahmen des Vortrags wird anhand eines umfassenden Beispiels aufgezeigt, wie die Bestimmung des Wertberichtigungsbedarfs schrittweise erfolgen kann.

Workshop 8
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Voraussetzungen zur Vollstreckung

Referent:
Torsten Heuser, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Kassenverwalter der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, stellvertr. Vorsitzender des Bundesausschusses für das Verwaltungszwangsverfahren

Beschreibung:
In der Praxis treten immer wieder Unsicherheiten auf, welche und wie die Vollstreckungsvoraussetzungen gegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschaffen und Forderungen erfolgreich durchgesetzt werden können. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurden die rechtlichen Strukturen der GbR neu modelliert und das Gesellschaftsregister zur Dokumentation von deren Rechtstatsachen eingeführt. Kenntnisse über die Grundstrukturen und den Aufbau der „neuen“ GbR sowie der einschlägigen Rechtsnormen für die Beitreibung und die Haftung sind dabei für eine effektive Vollstreckung unabdingbar. Diese sollen im Workshop veranschaulicht werden.

Workshop 9
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Stundung oder Vollstreckungsaufschub? Voraussetzungen, Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Referent:
Richard Griesinger, seit 15.03.2004 Leiter der Vollstreckungsstelle bei der Stadt Trier, seit 25.01.2021 auch Kassenleiter nach mehrjähriger Stellvertretung. Als Dozent seit über 10 Jahren tätig für die Kommunalakademie in Rheinland-Pfalz und etwas länger Mitglied im VZV-Ausschuss Rheinland-Pfalz. Im wohlverdienten Ruhestand seit dem 01.03.2024

Beschreibung:
Mittels einer Präsentation (ca. 60 Min.) wird auf die Voraussetzungen, Unterschiede, evtl. Gemeinsamkeiten und die praktische Handhabung hingewiesen.

Im Anschluss Möglichkeit zur Fragestellung und Diskussion unter den Gesichtspunkten:

  • Wann brauche ich eine Stundung und wann einen Vollstreckungsaufschub?
  • Macht die Stundung überhaupt noch einen Sinn?
  • Wie kommt die Gemeinde am schnellsten an ihr Geld?

Erfahrungsaustausch aus der Praxis, Möglichkeiten zur Fragestellung anhand aktueller Beispiele.

Workshop 10
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Aktuelles aus dem Insolvenzrecht

Referent:
Jan Dorell, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Erb- und Insolvenzrecht, Mitautor „Dorell/Lissner: Insolvenzrecht kompakt“; „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier: Insolvenzrecht“ und „Dorell/Lissner/Mock/Riedel: Praxishandbuch Insolvenzrecht“ aus Stockach/Bodensee.

Beschreibung:
Wenige Rechtsgebiete strahlen derart stark in das tägliche Berufsleben aus und befinden sich so im stetigen Wandel wie das Insolvenzrecht. Insbesondere auch für den mit der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Fragestellungen betrauten kommunalen Sachbearbeiter ist ein regelmäßiges Update unverzichtbar. Im Workshop sollen ausgewählte Rechtsfragen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung praxisnah dargestellt werden.

Workshop 11
26. Juni 2024 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
27. Juni 2024 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Ein erster Einblick in die Geschäftsführerhaftung nach der AO

Referent:
Eric Hornickel, langjähriger Kassenverwalter in RLP und NRW, seit 2015 für verschiedene Bildungsträger im gesamten Bundesgebiet als Dozent tätig, hier mit den Themenschwerpunkten Vollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Zudem Lehrbeauftragter an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltungen in NRW

Beschreibung:
Die Geschäftsführerhaftung nach der AO ist ein wichtiges Instrument für Kommunen, verloren geglaubte Ansprüche durch Festsetzung gegenüber einem Dritten, dem Haftungsschuldner, sich doch noch fruchtvoll befriedigen zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass das Mittel der Haftungsinanspruchnahme innerhalb der Kommunalverwaltungen sich keiner allzu großer Beliebtheit erfreut.
Der Workshop soll das ändern. Wenngleich nicht Anspruch des Workshops sein kann, eine umfassende Betrachtung der teilweise sehr schwierigen Rechtsmaterie vorzunehmen, so ist es jedoch erklärtes Ziel, die Teilnehmenden zu einer möglichen Haftungsprüfung zu ermutigen.
Hierbei spielt insbesondere die Geschäftsführerhaftung nach der AO eine große Rolle und soll in diesem Workshop kurz und bündig dargestellt werden. Der Workshop dient auch dazu, folgende Fragestellungen näher zu beleuchten:

  • Welche belastbaren tatbestandlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Haftungsbescheid zu erlassen?
  • Worauf stützt sich der Bescheid in seiner Begründung?
  • Welches Augenmerk ist auf das Vertreten müssen des Geschäftsführers zu legen?
  • Wer ist für den Erlass des Bescheides zuständig?
  • Muss ich den Haftungsschuldner zuvor anhören?