Im Rahmen des Fachprogramms bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Agenda für die Tagung zusammenzustellen. 13 Workshops stehen Ihnen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Angebot in den obligatorischen vier Durchläufen an den zwei Tagen der Bundesarbeitstagung zur Verfügung steht.

Workshop 1
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand

Referent:
Christian Weber, stellv. Leiter der Abteilung
Kommunale und Staatliche Unternehmen, Kommunale Unfallversicherung Bayern / Bayerische Landesunfallkasse

Beschreibung:
Zum 1. April 2021 wird die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ veröffentlicht, die die ehemaligen Vorschriften 25 bzw. 26 „Kassen“ und die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ zusammenführt und ersetzt. Erstmals sind auch Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich mit einbezogen. Anhand der DGUV Regel 115-005 „Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand“ werden die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ erläutert. Dies bietet Unternehmen sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Kassen und in Zahlstellen der öffentlichen Hand tragen, eine zentrale und praxisgerechte Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.

Workshop 2
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
Umsetzung des OZG in der Kassenorganisation – digitale Bezahlsysteme / E-Payment

Referenten:
Achim Schmidt, Mitglied im KR-Ausschuss–Rheinland-Pfalz, Kreisverwaltung Kaiserslautern

Volker Müller, Geschäftsführer der S-Public Services GmbH

Beschreibung:
Durch die Vorgaben des OZG und der E-Government-Gesetze sind die Kommunen aufgefordert, ihre Prozesse digitaler und nutzerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig werden sie durch die veränderte Erwartungshaltung der Bürger sowie die zunehmende Digitalisierung mit neuen Anforderungen konfrontiert. Der Onlinezugang ist nur ein Schlüssel zur Umstellung der Organisationsprozesse in der Verwaltung. Die Anforderungen an die Verwaltung und damit auch an die kommunalen Kassen haben sich verändert und müssen angepasst werden. Einige Lösungen bieten S-Public Services GmbH. Diese beschränken sich nicht nur auf die reinen Bezahlverfahren, die in die Bürgerportale integriert werden können, sondern beispielsweise auch den S-Rechnungs-Service – Elektronische Rechnungen. Der Workshop soll einen Impuls für die organisatorischen Änderungen mit geeigneten Werkzeugen geben.

Workshop 3
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Zwei Seiten einer Medaille?! – Zum praktischen Zusammenhang von Kassensicherheit und Kassensicherungsverordnung

Referent:
Norbert Nitschke, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), Geschäftsführer der B & P Management- und Kommunalberatung GmbH

Beschreibung:
Seit Ende März 2021 gilt – nach einigen Verschiebungen – gemäß Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) nun endgültig die Pflicht, elektronische und digitale Kassensysteme sowie Registrierkassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten, dies trifft auch die Kommunen. Die TSE hat den Zweck, die in der Kasse aufgezeichneten Vorgangsdaten nach einem einheitlichen Schema für eine spätere (Steuer-) Prüfung aufzubereiten und manipulationssicher zu
speichern. Hintergrund der Regelung ist der Trend zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Dieser Trend wird sich weiter verstetigen. Die Stoßrichtung meines Vortrages lässt sich nun am besten ausgehend von einer Beobachtung erläutern, die ich während des letztens Jahres gemacht habe. Als im Zuge einer Kassenverwaltertagung die „Zukunft der Kasse“ skizziert wurde, schloss der Vortrag sinngemäß mit der lapidaren Aussage: „Aber wie das alles umgesetzt wird, überlasse ich den IT-Spezialisten, davon habe ich keine Ahnung“. Diese Aussage ist mir im Gedächtnis geblieben. Seit mehreren Jahren schule ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus kommunalen Kassen zur Kassensicherheit; dabei ist mir das notwendige Zusammenwirken der unterschiedlichen „Blickwinkel“ bei diesem Thema besonders wichtig. Meine Kernbotschaft lautet, dass es – anders als es das oben eingefügte Zitate nahelegt – die Prozesse nicht der IT überlassen werden dürfen. Im Gegenteil: Es muss unbedingt die Kasse selbst sein, die offensiv eben jene fachlichen Sicherheitsstandards vorgibt, welche dann in technische Anforderungen an IT-Lösungen „übersetzt“ und deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden müssen – nicht andersherum. Sie als Kassenverwalterinnen und Kassenverwalter sind Experten und Verantwortliche Ihrer Prozesse! Im Hinblick auf die KassenSichV heißt das, dass wir es hier nicht in erster Linie mit einem IT-Thema zu tun haben, auch wenn die Diskussionen um die Verfügbarkeit der Kassentechnik oder die Technische Richtlinie des BSI (TR-03153) diesen Eindruck erwecken könnten. Auch, wenn die KassenSichV mit Blick auf die Steuerprüfung erstellt worden sein mag, so ist doch deren eigentlich entscheidender Grundgedanke, digital eingebettete Abläufe transparent und nachvollziehbar zu machen, um Manipulationen aufzudecken. Mein Vortrag soll vermitteln, dass die KassenSichV folglich das der Kasse ureigene Interesse der Kassensicherheit berührt. Sie sollte nicht als Selbstzweck oder bürokratisches Regelwerk begriffen, sondern vielmehr zum Anlass werden, Kassensicherheit auch im Kontext der Digitalisierung konsequent umzusetzen.

Workshop 4
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Wie kann die Kommune die Bonität eines Kreditinstituts für die Anlage ihrer liquiden Mittel einschätzen – ist die klassische Bankeinlage ein sicheres Produkt?

Referenten:
Manfred Jörg, Senior Sales Investor Manager der CAPVERIANT GmbH, zuständig für die Gewinnung und Betreuung der Investoren, wie Banken und Versicherungen
Matthias Rabitzsch, Senior Sales Manager Ostdeutschland der CAPVERIANT GmbH, zuständig für die Gewinnung und Betreuung der Kommunen
Günter Schröfel, Direktor und Teamleiter im Bereich Credit Risk Management der Deutsche Pfandbriefbank AG u.a. zuständig für die Beurteilung der Bonität von Finanzinstitutionen

Beschreibung:
In den Zeiten von Negativzinsen, Verwahrentgelt und Wegfall der Einlagensicherung bei den privaten Banken, ist es für viele Kommunen zur bisher ungewohnten Herausforderung geworden, ihre freien liquiden Mittel bei Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken anzulegen. Dabei stellt sich die zentrale Frage, wie sicher sind unsere Gelder bei den sich anbietenden Finanzinstituten, wie sicher ist das Produkt Bankeinlage. In unserem Workshop werden wir Ihnen einen Überblick zur gegenwärtigen
Situation der Tages- und Festgeldanlagen öffentlicher Haushalte geben und folgende Themen mit Ihnen diskutieren:

  • Welche organisatorischen Maßnahmen und fachlichen Voraussetzungen sind in den Kommunen vor dem Hintergrund des Grundsatzes: „Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit“ gemäß der Gemeindeordnungen und kommunalen Regelungen der Länder geboten?
  • Wie ist die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland organisiert? Dazu beleuchten wir die Säulen der deutschen Kreditwirtschaft und ihre freiwilligen Sicherungssysteme. Des Weiteren blicken wir ins deutschsprachige EU-Ausland auf das österreichische Bankensystem und deren freiwillige Institutssicherung.
  • War die Insolvenz der Greensill Bank nur ein Einzelfall? Ein kurzer historischer Abriss der Bankenpleiten in Deutschland und weltweit. Können wir Lehren aus den gemachten Erfahrungen ziehen und wenn ja, welche? Vorstellung eines pragmatischen Ansatzes zur Beurteilung der Bonität von Banken.

Workshop 5
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Digitale Belege als begründende Unterlagen zu Kassenanordnungen

Referent:
Ralf Klomfaß, Abteilungsleiter Verwaltungsprüfungen Revisionsamt der Landeshauptstadt Mainz (zuvor Leiter deren Vollstreckungsstelle), u. a. Master des Wirtschaftsrechts (LL. M.)

Beschreibung:
Corona lässt sich positiv wahrnehmen, so seit 2019 zur nochmals merklich Schwung gewinnenden Digitalisierung auch deutscher Kommunalverwaltungen zwecks Minimierung persönlichen Kontakts. Zunehmend werden Prozesse durchgängig rein digital bzw. elektronisch abzubilden versucht, wodurch immer mehr elektronische bzw. digitale Belege im kommunalen DMS ankommen. Dies zudem nicht erst seit bzw. wegen dem Onlinezugangsgesetz, welches gerade in 2022 nochmals erhöhte Anforderungen an so manche Kommunalverwaltung stellen wird, denn es gilt die Umsetzungspflicht bis zum Jahresende. Die E-Governmentgesetze fordern zudem die „elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung“ und dazu die Sicherstellung „durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik […], dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung eingehalten werden und die Akte dauerhaft lesbar bleibt“ (so exemplarisch nach § 7 I 1, II 1 EGovGRP).

Viele dieser elektronischen bzw. digitalen Belege stellen zugleich die notwendig begründenden Unterlagen zum (seinerseits zu digitalisierenden) Kassenanordnungswesen dar. Das Kassenrecht stellt jedoch besondere Anforderungen an die Belege. Diese müssen z. B. als „Nachweis der richtigen und vollständigen Ermittlung der Ansprüche und Verpflichtungen“ (so exemplarisch § 28 VIII 1 GemHVO RP) dienen. Ferner müssen „die gespeicherten Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen der Bücher jederzeit in angemessener Frist lesbar und maschinell auswertbar“ sein (§ 28 X 1 Nr. 6 GemHVO RP) – und ggfs. noch deutlich darüber hinaus, wie insbesondere bei Abgabepflichten nach dem jeweiligen Landesarchivgesetz. Zur Belegvorhaltung, wie entsprechend eingesetzter
IT-Verfahren kommen mithin die GoBD mit ihrerseits spezifischen Anforderungen wie jenen nach der AO hinzu, gleichermaßen werden gewichtige Belange der Informationssicherheit relevant. Insbesondere Forderung können (gerade im etwaigen Vollstreckungsverfahren) mittels evtl. Widerspruch oder per Klage angegriffen werden, andere Ansprüche mögen aktiv gerichtlich durchzusetzen sein (wie zum Unterhalt, zu Deliktsforderungen oder beispielsweise zu Gewährleistungsrechten), weshalb gerichtsfeste
Dokumentationen erforderlich sind.

Der Workshop versucht diese Anforderungen einzuordnen, um sich im Schwerpunkt Fragen zum zwischenzeitlich umfangreichen ersetzenden Scannen zu widmen. Dabei wird auf die Technische Richtlinie 03138 (Resiscan) des BSi einzugehen sein. Soweit möglich, werden Hinweise zu potenziellen Fallstricken zur revisionssicheren Belegführung wie Empfehlungen für die Praxis gegeben.

Workshop 6
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Tax-Compliance und Umsatzsteuer – Auswirkungen auf die Tagesgeschäfte im Zahlungsverkehr

Referent:
Lic. oec. HSG Christoph Hänel, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH, Dreieich

Beschreibung:
Spätestens zum 1. Januar 2023 treten die neuen Regelungen zur Unternehmereigenschaft nach § 2b UStG in Kraft. Daher müssen Verwaltungen im Vorfeld ihre Haushalte auf Risiken prüfen – und diese stecken leider oftmals im Detail. Und wie wird mit den
identifizierten Risiken umgegangen? Welche Kontrollen und Abstimmungen sind erforderlich und werden diese auch umgesetzt und dokumentiert? Hier setzt ein Tax Compliance Management System an, also ein System, dass die zutreffende Deklaration und Abführung von Steuern sicherstellt. Ein Tax-Compliance Management System kann somit grundsätzlich vor erheblichen finanziellen sowie politischen und schließlich strafrechtlichen Konsequenzen schützen. Die Umsetzung einer Tax-Compliance hat Indizwirkung
im Fall einer Steuerverkürzung (§ 153 AO).

Im Vortrag wird daher ein strukturiertes Vorgehen für einen Umsatzsteuer-Haushalts-Check vorgestellt sowie ein Ausblick auf die künftigen Herausforderungen der Tax-Compliance gegeben.

Workshop 7
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
Zustellung von Schriftstücken (Steuerbescheide, Mahnungen etc.) ins Ausland

Referent:
Marcel Siebeneicher, Sachbearbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern

Beschreibung:
In diesem Workshop möchte Ihnen der Dozent die multilateralen, bilateralen und nationalen Rechtsgrundlagen und die Vorgehensweise bei der Zustellung von steuerlichen Schriftstücken innerhalb und außerhalb der EU vorstellen.

Workshop 8
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Internationale Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung)

Referent:
Marcel Siebeneicher, Sachbearbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern

Beschreibung:
In diesem Workshop möchte Ihnen der Dozent die multilateralen, bilateralen und nationalen Rechtsgrundlagen für die internationale Amtshilfe bei der Steuererhebung vorstellen. Insbesondere wird er aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen, Steuerforderungen
auf der Grundlage EU-Beitreibungsrichtlinie sowie der Doppelbesteuerungs- bzw. Amts- und Rechtshilfeabkommen realisiert werden.

Workshop 9
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Möglichkeiten einer Kommune in Insolvenzverfahren natürlicher Personen die Erteilung der Restschuldbefreiung abzuwehren

Referentin:
Beate Schmidberger, Dipl. Rechtspflegerin (FH), Insolvenzgericht Heilbronn, Mitautorin bei Lissner/Knauft, Handbuch Insolvenzrecht

Beschreibung:
Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Durch die Coronapandemie wird sich die Lage weiter zuspitzen, besonders bei den Kleinunternehmern. Der Gesetzgeber hat das Verfahren der Restschuldbefreiung mehrfach reformiert, zuletzt die Versagungstatbestände angepasst und die Abtretungsfristen verkürzt. Um Forderungsausfälle wenigstens im Hinblick auf nicht mitwirkende oder unredliche Schuldner zu vermeiden, müssen die Kommunen die Versagungsmöglichkeiten und deren Durchsetzung in den unterschiedlichen Verfahrensabschnitten kennen.

Schwerpunkte des Workshops sind:

  • Mitwirkungsrecht der Kommunen im Verfahren
  • Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung
  • Einwand der unerlaubten Handlung – auch für Kommunen?
  • Möglichkeiten nach erteilter Restschuldbefreiung.

Workshop 10
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Dingliche Sicherheiten / Vollstreckung in Grundstücke

Referent:
RB Gerhard Schmidberger, Dipl.-Rechtspfleger, Co-Autor bei Schneider, Kommentar zum ZVG, Zwangsverwalter

Beschreibung:
Grundstücke laufen nicht weg und stehen für eine Vollstreckung stets zur Verfügung. Nicht nur wegen Grundsteuern kann die Gemeinde einen Zugriff auf Grundstücke vornehmen, sondern auch wegen ihrer sämtlichen Forderungen gegen den Säumigen. Warum aber erst warten, bis es so weit ist? Sicherungen im Vorfeld sind möglich. Es bieten sich die Grundschuld und die Sicherungszwangshypothek an. Die Unterschiede werden aufgezeigt, ebenso Fallstricke im Dickicht des Immobiliarvollstreckungsrechts.

Schwerpunkte des Workshops sind:

  • Grundschuld, wann kommt sie zum Zug
  • Rund um die Zwangssicherungshypothek
  • Wie läuft die Verwertung – wann kommt das Geld
  • Kurzüberblick Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung.

Workshop 11
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Pfändungsschutzkonto – aktuelle Änderungen und Handhabung

Referent:
Richard Griesinger, Kassenleiter und Leiter der Vollstreckungsbehörde der Stadt Trier; als Dozent tätig für die Kommunalakademie in Rheinland-Pfalz sowie Mitglied im VZV-Ausschuss des gleichnamigen Landesverbands

Beschreibung:
Mittels einer Präsentation wird in diesem Workshop auf die wichtigsten Änderungen und die praktische Handhabung hingewiesen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Fragestellung und Diskussion unter dem Gesichtspunkt: Ergibt es Sinn, in ein Pfändungsschutzkonto zu vollstrecken? Dazu bietet der Dozent einen Erfahrungsaustausch aus der Praxis an.

Workshop 12
18. Mai 2022 von 14:00 – 15:30 Uhr / 16:00 – 17:30 Uhr
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
Titel: Anfechtung im Lichte aktueller Urteile (u.a. BGH 06.05.2021)

Referent:
Jan Dorell, Insolvenzverwalter, Fachanwalt
für Erb- und Insolvenzrecht, Mitautor „Dorell/ Lissner: Insolvenzrecht kompakt und „Ahrens/ Gehrlein/ Ringstmeier: Insolvenzrecht; Stockach am Bodensee.

Beschreibung:
Trotz der Coronapandemie und der damit einhergehenden Belastungen der Wirtschaft ist in Deutschland die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gesunken und hat 2021 das niedrigste Niveau seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahre 1999 erreicht. Dies wird sich ändern. Eine starke Zunahme von Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren darf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Dies korrespondiert mit einer verstärkten Prüfung anfechtungsrelevanter Sachverhalte durch die Insolvenzverwalter und wird auch institutionelle Gläubiger (Krankenkassen, Finanz- und öffentliche Verwaltung) vor große Herausforderungen stellen. Der Workshop soll das Anfechtungsrecht und seine aktuelle Entwicklung praxisnah darstellen, Problemlösungen aufzeigen und sich vertieft mit der komplexen Materie der Vorsatzanfechtung auseinandersetzen.

Workshop 13
19. Mai 2022 von 11:30 – 13:00 Uhr / 14:30 – 16:00 Uhr
AMTSHILFE.net – Ein Baustein zur Digitalisierung der Gemeindekasse

Referent:
Timm Mühlenweg, Projektleiter AMTSHILFE.net, Mitarbeiter im Finanzservice beim Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/ Lippe

Beschreibung:
Die Digitalisierung stellt besondere Anforderungen an die Kommunen. Umso wichtiger ist es, dass bundeseinheitliche Lösungen geschaffen werden. AMTSHILFE.net ist ein Baustein zur Digitalisierung der Vollstreckung in Deutschland. AMTSHILFE.net ist ein Programm, das den vollständigen Lebenszyklus eines Amtshilfeersuchens von der Entstehung bis zur Rücknahme/ Rückgabe elektronisch abbildet. Hierbei wird der Standard XAmtshilfe genutzt. Der Workshop zeigt die Funktionsweise sowie die Rahmenbedingungen für die Nutzung des AMTSHILFE.net.