Im Rahmen des Fachprogramms bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigene Agenda für die Tagung zusammenzustellen. Drei Themenblöcke stehen Ihnen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nicht jedes Angebot in den obligatorischen vier Durchläufen an den zwei Tagen der Bundesarbeitstagung zur Verfügung steht.

1. Digitalisierung der Kommunen

Workshop 1
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Payment im Wandel – So begleitet die Sparkassenfinanzgruppe die Kommunen bei der Umsetzung der Digitalisierung
Andrea Bastian, Referentin, GiroSolution GmbH und Sparkassenverband Bayern
Patrick Sandhas, Referent, GiroSolution GmbH

Durch die Vorgaben des E-Government-Gesetzes sind Kommunen aufgefordert, ihre Prozesse digitaler und nutzerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig werden sie durch die veränderte Erwartungshaltung der Bürger sowie die zunehmende Digitalisierung mit neuen Anforderungen konfrontiert, denen sie gerecht werden möchten und müssen. Die Sparkassen bieten in Zusammenarbeit mit GiroSolution digitale Lösungen zur Umsetzung von Gesetzesvorgaben zur Digitalisierung. Hierzu zählen GiroCheckout, S-Rechnungs-Service und S-Kompass. Mit GiroCheckout können gängige Bezahlverfahren in die Bürgerportale integriert werden,der  S-Rechnungs-Service unterstützt bei der Umsetzung der E-Rechnung und S-Kompass bietet kommunales Schuldenmanagement auf einen Klick. Zudem werden Informationen zur Verfügung gestellt, wie z. B. das Bürgerbüro durch den Einsatz von Bezahlterminals attraktiver gestaltet werden kann. Mit den kommunalen Lösungen profitiert die Kommune nicht nur von Zeit- und Kostenersparnissen, sondern sie kann sich gleichzeitig als digitale Kommune positionieren.


Workshop 2
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr
Vom Fax zur digitalen Ausschreibung von Festkrediten/Kassenkrediten und Anlage von Festgeldern
Alfred Lobers, ehem. Kämmereileiter der Stadt Wuppertal und Senior-Manager, Loanboox GmbH
Jan-Niclas Abels, Business Development Associate, Loanboox GmbH

Der kommunale Kreditmarkt ist im Wandel begriffen. War das analoge Fax jahrzehntelang der bevorzugte Ausschreibungskanal, um Darlehen anzufragen, hat es heute langsam ausgedient. Die Städte und Gemeinden haben erkannt, dass digitale Lösungen das Schuldenmanagement effizienter, einfacher und transparenter machen. Ein Beispiel sind internetbasierte Plattformen für Kommunaldarlehen. Im Rahmen dieses Workshops wird die Entwicklung von der herkömmlichen Kreditaufnahme zur vollständig digitalen Darlehensanfrage beleuchtet. Die Referenten zeigen auf, wie sich das kommunale Schuldenmanagement in den vergangenen 30 Jahren professionalisiert hat und führen praxisnah durch den Prozess der onlinegestützten Ausschreibung von Festkrediten/Kassenkrediten und Anlage von Festgeldern.


Workshop 3
10. 7. 2019 von 16.15 bis 17.45 Uhr
Von der herkömmlichen Kreditaufnahme zur digitalen Ausschreibung von Festkrediten, Kassenkrediten und Festgeldanlagen – CAPVERIANT – die unabhängige Plattform für öffentliche Finanzierungen
Jean Christophe, Geschäftsführer, CAPVERIANT GmbH
Matthias Rabitzsch, Senior Advisor, CAPVERIANT GmbH

Angelika Kerstenski, Kämmerin der Stadt Wriezen

In diesem Workshop wird die Vermittlung von Finanzierungen in den Mittelpunkt gestellt. Die Markt- und Preiseffizienz in der Kommunalfinanzierung wird durch die Zusammenführung von Kreditangebot und -nachfrage auf einer transparenten, sicheren und intuitiv bedienbaren Plattform erhöht. Hierbei ist es dem Anbieter ein besonderes Anliegen bankähnliche Standards und Kundenlegitimationsprüfungen anzuwenden. Der Workshop zeigt die Rahmenbedingungen für die Nutzung und die Funktionsweise des digitalen Marktplatzes und die Veränderungen, die mit der Digitalisierung der Prozesse in Kasse, Kämmerei bzw. Finanzverwaltung einhergehen. Frau Kerstenski wird als Anwenderin über ihre Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung digitaler Kreditbeschaffung und der konkreten Nutzung der CAPVERIANT-Plattform berichten.


Workshop 4
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr
Die digitale Alternative im kommunalen Finanzmanagement – Online-Marktplätze in der Praxis
Friedrich von Jagow, Geschäftsführer, CommneX GmbH

In vielen Verwaltungen wird die Finanzbeschaffung noch per Fax-Ausschreibung an einige Bankpartner abgewickelt und die Prozesse sind langwierig und aufwendig. Modernere Verwaltungen versenden den anstehenden Bedarf bereits per EMail, in der Folge muss aber trotzdem das eingehende Angebot verglichen und auseinandergerechnet werden. Aufgrund der Niedrigzinsphase ziehen sich zudem immer mehr klassische Kommunalfinanzierer aus dem Markt zurück, die Angebote werden weniger und die Ansprache wird schwieriger. Die Digitalisierung der Verwaltung ist derzeit in aller Munde und das große Schlagwort in der kommunalen Welt. Die digitalen Marktplätze für Kommunalfinanzen übertragen das in der Welt der Verbraucher bereits selbstverständlich etablierte Prinzip des digitalen Finanzvergleichs auf die öffentliche Hand und wenig spricht gegen eine weitere Etablierung dieses Plattformprinzips gerade in der öffentlichen Verwaltung, in der Effizienz und Transparenz Leitmotive sind. Im Rahmendes Workshops können Fragen, Kritik und Ideen direkt an Beispielsfällen diskutiert werden und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zum eigenen Ausprobieren aufgefordert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zudem eingeladen, etwa Ausschreibungen für Einlagen, Finanzierungen oder auch Förderprogramme und andere Funktionalitäten im gegenseitigen Austausch zu erkunden; im interaktiven Workshop werden alle Fragen beantwortet.


2. Best-Practice-Präsentation – Stand der Umsetzung E-Rechnung

Die Zukunft hat begonnen: Optimale Prozesse im Finanzwesen, elektronische Rechnungen und digitales Belegwesen

Die elektronische Rechnung zielt auf die Umsetzung digitaler Buchführungs- und Zahlungsvorgänge. Auf Basis digitaler Belege oder beleglos auf Basis von Datensätzen werden Vorgänge künftig komfortabel bearbeitet. Der Austausch von elektronischen Dokumenten und Daten gehört zu den täglichen Aufgaben einer Verwaltung. Der Workshop zeigt, wie ein moderner Workflow leicht organisiert werden kann. In den angebotenen Workshops stellen die Softwarefirmen mit jeweils einem Kunden aus der Kommunalverwaltung die Umsetzung der elektronischen Rechnung in dem Finanzprogramm vor. Dabei wird der Workflow des beleglosen Anordnungsverkehrs von der Belegerstellung mit der digitalen Unterschrift über die Anordnungserteilung und anschließende Verbuchung in der Kasse/Finanzbuchhaltung sowie die digitale Ablage anhand von praktischen Beispielen vorgestellt.

Workshop 5
11. 7. 2019 von 14.30 bis 16.00 Uhr
Heinrich Schils, Vertriebsberater, DATA-PLAN Computer Consulting GmbH
Verwaltung: Mitarbeiter Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Mering

Workshop 6
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr
Daniel Scharpf, Kundenservicemitarbeiter im GF Finanzwesen AKDB für das Finanzprogramm OK.FIS
Andreas Haßelbacher, Leitung Finanzverwaltung, Gemeinde Brunnthal

Workshop 7
10. 7. 2019 von 16.15 bis 17.45 Uhr
Anton Haunsberger, Geschäftsführer, adKOMM Software GmbH & Co. KG
Katrin Fitzner, Verwaltungsleiterin, adKOMM Software GmbH & Co. KG

Workshop 8
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr
Dr. Bernd Eckstein, Senior Consultant, DATEV eG
Rolf Musik, allgemeiner Vertreter des SG-Bürgermeisters der Samtgemeinde Rosche

Workshop 9
11. Juli 2019 von 14.30 bis 16.00 Uhr
Jürgen Scherer, Senior Consultant Presales, Axians Infoma GmbH
Brigitte Keller, Abteilungsleiterin 1 – Zentrales und Bildung, Vertreterin des Landrats im Amt, Finanzmanagerin im Landratsamt Ebersberg

Workshop 10
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr
Thomas Bangert, Vertrieb, codia Software GmbH
Gregor Makowski, Fachberater, ab-data GmbH & Co. KG


3. Unsere Kernkompetenzen: Foren und Workshops zu Kasse und Vollstreckung

Workshop 11
10. 7. 2019 von 16.15 bis 17.45 Uhr
Professionelles Management der Liquiditätsanlage nach Wegfall der Einlagensicherung
Burkhard Sturm, Geschäftsführender Gesellschafter, FORSA Geld- und Kapitalmarkt GmbH
Christian Fischer, Senior Partner, Independent Credit View AG

Müssen Kommunen zwangsläufig im aktuellen Zinsumfeld mit Negativzinsen leben? – Wir sagen „Nein!“ und geben Vorschläge für die Anpassung der Anlagerichtlinien, um letztlich einen erweiterten Kreis bonitätsstarker Bankpartner einzubinden. Zentraler Bestandteil ist hier die Kapitalanlage auf Basis von Schuldnerratings. Da nicht jedes Kreditinstitut über ein externes Rating verfügt und das Vergütungsmodell der bekannten Ratingagenturen erhebliche Schwachstellen aufweist, stellen wir zusammen mit der Schweizer Ratingagentur Independent Credit View einen alternativen Weg vor. Wir entwickeln deren Ansatz weiter und zeigen wie dies mittels einer Plattform in die professionelle Liquiditätsanlage eingebunden werden kann.


Workshop 12
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Festlegungen unter dem Aspekt Einlagensicherungsfonds. Welche Anlagemöglichkeiten gibt es? Was bedeuten die Anlageformen: Festgeld, Schuldscheine, SWAPS, Derivate. etc. und welche Chancen und Risiken verbergen sich dahinter?
Hartmut Binias, Certified Risk Manager (CRM), Abteilungsdirektor
Finanzmanagement Institutionen, DekaBank, Region Süd
Michael Fluck, Stiftungsmanager DSA, Abteilungsdirektor Institutionen, DekaBank, Region NRW

Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sowie die globalen politischen Ereignisse stellen eine große Herausforderung für die Substanzwerterhaltung von Geld- und Kapitalvermögen dar. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen die Bedeutung dieser Veränderungen für die zukünftige Geldanlage Ihrer Institutionen erarbeiten, Begrifflichkeiten und unterschiedliche Anlageinstrumente erklären, passende Instrumente institutioneller Geldanlagen erläutern und für die Zukunft gute Anlagealternativen für kommunale Kunden aufzeigen. Unterlegt wird dies durch das Clustern der unterschiedlichen bundeslandabhängigen Vorschriften für kommunalen Geldanlagen. Gleichzeitig wäre eine Verständigung auf eine bundesweit einheitliche Anlagerichtlinie als Leitplanke kommunaler Geldanlagen ein erster Schritt für eine transparente, zielorientierte und mehrwertige Grundlage für alle Beteiligten.


Workshop 13
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Kassensicherheit – Nur eine Aufgabe der IT? Welche Anforderungen an die Kassensicherheit noch bestehen
Norbert Fischer, Geschäftsführer, B & P Management- und Kommunalberatung GmbH

Viele Tätigkeiten in der Kassenverwaltung sind heute bereits automatisiert und dieser Trend setzt sich unaufhaltsam weiter fort. Der Automatisierungsgedanke rückt die IT-Sicherheit immer stärker in den Fokus. In der kommunalen Praxis stellen wir dann fest, dass vor dem Hintergrund der Dominanz ITsicherheitsrelevanter Fragen die Bereiche Organisation der Aufgabenwahrnehmung, räumliche Ausstattung und Personaleinsatz nicht die notwendige Beachtung finden. Der Bereich der IT-Sicherheit deckt jedoch nur einen Teilbereich der Sicherheitsanforderung Gemeindekasse ab. Wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung von der IT-Sicherheit bis zu den organisatorischen, materiellen sowie personellen Anforderungen an die Kasse. In meinem Vortrag möchte ich die verschiedenen Perspektiven der Kassensicherheit darstellen und deren Zusammenwirken mit einem ganzheitlichen Ansatz aufzeigen.


Workshop 14
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
Rechtlicher Rahmen für kommunale Spenden
Heidi Kastenmayer, Kassenverwalterin der Gemeinde Ottobrunn und Landesgeschäftsführerin Landesverband Bayern

Vielen Kassen wurde neben den herkömmlichen Kassenaufgaben auch die Thematik der Spendensachbearbeitung übertragen. Im täglichen Ablauf stößt man immer wieder auf Fragen: Was ist eigentlich eine Spende? Wer bekommt eine „Spendenbestätigung“ und was muss sie enthalten? Sind Gutscheine Sach- oder Geldspenden und was muss die Kasse bei „Durchlaufspenden“ beachten? Anhand von Beispielen wird Ihnen im Workshop eine praxisnahe Handlungsempfehlung für den täglichen Umgang mit den unterschiedlichen Spenden bzw. Zuwendungen an die Hand gegeben.


Workshop 15
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
XAmtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation
Jürgen Collatz und Michael Wiggenbröker, IT Systementwicklung, Zentraler Beitragsservice
Christine Strathmann, IT-Koordinatorin der Landesrundfunkanstalten
Jörg Pitsch, stellv. Leiter Beitragsservice Norddeutscher Rundfunk
Hannah Basten, Leiterin Beitragsservice Südwest-Rundfunk

Der Standard XAmtshilfe für öffentliche Verwaltungen ermöglicht eine papierlose Kommunikation im Vollstreckungswesen. Im Rahmen des Datenaustauschs kann neben der Übermittlung der Vollstreckungsersuchen auch die gesamte Kommunikation zwischen Vollstreckungsbehörde und Zentralem Beitragsservice abgewickelt werden. Dies beschleunigt den gesamten Workflow erheblich, da z. B. Rückfragen der Vollstreckungsbehörde umgehend beantwortet werden können. Lange Bearbeitungszeiten und unnötige Aufwände für die Behörden können so vermieden werden. Neben der Kosten- und Zeitersparnis gewährleistet die Nutzung des Standards XAmtshilfe auch die von den Vollstreckungsbehörden gewünschte Transparenz und Nachvollziehbarkeit. So wird z. B. bei der Reduzierung einer Forderung immer exakt angegeben, auf welche Forderungsposition des Vollstreckungsersuchens sich die Änderung bezieht. Im Ergebnis führt XAmtshilfe dazu, die bilaterale Kommunikation, unter Wahrung der datenschutzrelevanten Anforderungen, zu optimieren und zu vereinfachen sowie unnötige Aufwände für die Behörden zu vermeiden. XAmtshilfe – aber wie? Im Workshop werden die Vorteile aufgezeigt und die nötigen Verfahrensschritte, die erforderlich sind, um XAmtshilfe einsetzen zu können, anschaulich präsentiert. Kommen Sie mit uns ins Gespräch!


Workshop 16 
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Doppischer Jahresabschluss aus Sicht der Kasse und Finanzbuchhaltung
Christian Schäfer, Geschäftsführender Partner der Schüllermann und Partner AG, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH

Die Erstellung eines doppischen Jahresabschlusses setzt eine saubere und abgestimmte Buchhaltung voraus. Hierzu müssen die verschiedenen Abteilungen innerhalb der Verwaltung Hand in Hand arbeiten. Gleichzeitig steht den Kommunen dafür nur ein verhältnismäßig knappes Zeitfenster zur Verfügung, welches sich in den einzelnen Bundesländern unterscheidet. Um in dieser knapp bemessenen Zeit bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zielgerichtet vorgehen zu können, ist eine saubere Planung und Organisation erforderlich. Im Rahmen des Vortrags werden daher die aus Sicht der Kasse erforderlichen Arbeiten und die von der Kasse zu liefernden Unterlagen sowie Informationen betrachtet. Die Schwerpunkte bilden hierbei der Zahlungsverkehr, der Umgang mit Überzahlungen, die Abstimmung der Forderungs- und Verbindlichkeitskonten sowie die Wertberichtigungen.


Workshop 17
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Arbeitssicherheit in kommunalen Kassen – Schutz vor psychischer und körperlicher Gewalt
Susanne Johannknecht, Kommunale Unfallversicherung Bayern

Ausstattung und Größe von kommunalen Kassen sind oft sehr unterschiedlich. In jedem Fall müssen aber Kassen Sicherheitsanforderungen genügen, die das Überfallrisiko für die Beschäftigten minimiert. Die gesetzlich verbindliche Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ gilt für Kreditinstitute und Geldwechselinstitute, nicht jedoch für kommunale Kassen. Der Arbeitgeber hat dennoch nach dem Arbeitsschutzgesetz die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die aus einer systematischen Feststellung und Bewertung der relevanten Gefährdungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen besteht. Themen des Workshops sind Grundpflichten des Unternehmers, Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsanforderungen an kommunale Kassen, Betriebsanweisung, Unterweisung, Geldtransport.


Workshop 18
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
Reform der Vollstreckungssachbearbeitung „Universalvollstreckung“
Rolf Sturme, Leiter Finanzen und Steuern Wallfahrtstadt Kevelaer und Vorsitzender des KHR-Ausschusses des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e. V.

Die Vollstreckung gemeindlicher Forderungen stellt ein interessantes Aufgabengebiet der Kommunalverwaltung dar. Um die gemeindlichen Ansprüche bei Nichtzahlung zu sichern, ist hier  undiertes Wissen gefragt. Da die Vollstreckungsschuldnerkaum noch über ver wertbare Sachgegenstände verfügen, ist die Sachpfändung immer mehr in den Hintergrund getreten. Aus diesem Grund erfolgen die Vollstreckungshandlungen zunehmend durch den Vollstreckungsinnendienst. Man spricht vom Prinzip „Innendienst vor Außendienst“; hier werden eine Vielzahl von Erkenntnissen zum Schuldner abgerufen, ohne dass der Vollstreckungsaußendienst tätig werden muss. In dem hier ausgeschriebenen Workshop werde ich Ihnen die „Universalvollstreckung“ anhand meiner eigenen beruflichen Erfahrungen vermitteln. Die von mir überarbeitete Niederschrift über einen ergebnislosen Pfändungsversuch und die Niederschrift über die Ermittlung der Vermögensverhältnisse werden in diesem Workshop vorgestellt. So viel schon einmal vorab: Auf den Vollstreckungsaußendienst wird man nicht gänzlich verzichten können.


Workshop 19
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Neues EU-Datenschutzrecht im Bereich des Vollstreckungswesens
Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Datenschutzbeauftragter

Seit dem 25. 5. 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten – also auch in Deutschland – unmittelbar und allgemein. Wie wirkt sich das neue EUDatenschutzrecht auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten aus? Welche neuen Rechte haben betroffene Personen? Welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen müssen Verantwortliche treffen? Gibt es Besonderheiten im Vollstreckungswesen, die zu beachten sind? Auf diese und ähnliche Fragen wird der Vortrag Antworten geben.


Workshop 20
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Umgang mit aufgelösten oder in Liquidation befindlichen Personengesellschaften in der Verwaltungsvollstreckung
Harald Jordan, Vorsitzender des VZV-Ausschusses des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e. V.

Die verschiedenen Auflösungsphasen einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) können in der kommunalen Praxis immer wieder zu Verunsicherungen führen, wenn Forderungen gegen die Gesellschaft noch im Raum stehen. Für Steuerforderungen besteht für Kommunen jedoch die Möglichkeit, durch einen Haftungsbescheid gegen Gesellschafter der Personengesellschaften neue, hoffentlich auch liquide Schuldner mit ins Boot zu holen. Neben Begriffserläuterungen wird in dem Vortrag die Umsetzung der Steuerhaftung gegen Gesellschafter dargestellt.


Workshop 21
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Der professionelle Umgang mit der Grundschuld und der Zwangssicherungshypothek/Hypothek
Rainer Goldbach, Stadt Mörfelden-Walldorf, Schriftleiter des VZV-Handbuchs und Seminarleiter

In der Praxis der kommunalen Vollstreckungsbehörden sind sowohl Sicherungsgrundschulden als auch Zwangssicherungshypotheken häufig verwendete Sicherungsmittel. Ein professioneller und erfolgreicher Umgang mit diesen Grundpfandrechten erfordert allerdings Kenntnisse in zahlreichen Rechtsgebieten. Bei der Antragstellung auf Eintragung einer Grundschuld oder Zwangssicherungshypothek sind sowohl vollstreckungsrechtliche Vorschriften aus der ZPO, der AO bzw. den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder sowie der Grundbuchordnung zu beachten.

Schwerpunkte des Workshops:
– Rechtsnatur von Hypotheken und Grundschulden
– Wann ist die Zwangssicherungshypothek das geeignete Mittel?
– Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
– Besonderheiten bei der Zwangssicherungshypothek für öffentliche Grundstückslasten


Workshop 22
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Die Durchsetzung grundstücksbezogener Forderungen in der Insolvenz
Uta Schneider, Dipl.-RPflin (FH) am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und Seminarleiterin

In diesem Workshop erhalten Sie einen kurzen Überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens mit seinen unterschiedlichen Phasen, in denen auch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Im Insolvenzverfahren kann trotz des Vollstreckungsverbots, das vom Gesetzgeber für die öffentlichen Grundstückslasten eingeräumte und vielerorts auf grundstückbezogene Benutzungsgebühren erweiterte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend genutzt werden. Es wird sowohl das Vorrecht der Gemeinde erläutert als auch die Frage erörtert, wie die Kommune ihre Forderungen in der Insolvenz des Grundstückseigentümers am besten durchsetzt.

Schwerpunkte des Workshops:
– Übersicht zum Insolvenzverfahren
– Vorrecht für öffentliche Lasten
– Durchsetzung von Absonderungsrechten bei der Immobilienverwertung


Workshop 23
10. 7. 2019 von 14.15 bis 15.45 Uhr und 16.15 bis 17.45 Uhr
11. 7. 2019 von 11.30 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr
Neuregelung der Anfechtung im Insolvenzverfahren und die ersten Erfahrungen/Auswirkungen
Ralf Klomfaß, Abteilungsleiter Verwaltungsprüfungen im Revisionsamt der Landeshauptstadt Mainz (zuvor Leiter der dortigen Vollstreckungsstelle)

Stößt schon die notwendige Bearbeitung von Insolvenzverfahren im Arbeitsalltag der kommunalen Kassen auf wenig Begeisterung, so ist dieses noch geringer bei eingehenden Schreiben, mittels derer eine Insolvenzanfechtung erklärt und zur Rückzahlung bereits erlangter Beträge aufgefordert wird. Vor diesem Hintergrund nimmt der Abschnitt der §§ 129–147 InsO seit jeher eine in der Praxis gewichtige Stellung ein, zumal die dort geregelten Fälle der Insolvenzanfechtung eine Kernaufgabe des Insolvenzverwalters beschreiben, über welche er einen möglichst hohen Massebestand zwecks Realisierung einer hohen Quotenausschüttung an die Insolvenzgläubiger herbeizuführen hat. Dieser Abschnitt wurde jüngst Gegenstand eines Reformgesetzes, wonach einzelne Normen nun gläubigerfreundlicher ausgestaltet sind. Im Workshop werden die schon im Rahmen der Beratungen zum Gesetzesvorhaben teils umstrittenen Änderungen vorgestellt. Dabei ist besonders auf die neuen Begriffe im Gesetz hinzuweisen, die teils noch ungelöste Interpretationsschwierigkeiten bieten. Ein ergänzender Ausblick zur aktuellen Rechtsprechung, sofern schon vorhanden, wird gegeben. Zu einigen ausgewählten Detailfragen werden zudem Handlungsempfehlungen gegeben, z. B. zur Abgrenzung etwaiger Zahlungsvereinbarungen als gütlichem Einigungsversuch des Vollstreckungsbeamten versus alternativ ggf. denkbarer Stundungslösungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen ein skizzenhaftes Bild zur aktuellen Gesetzeslage mit praktischen Anknüpfungspunkten gewinnen, um Folgefragen sachgerecht einordnen zu können.