Das Europaparlament hat am 10.3. (verkündet 30.3.) die Harmonisierung des EU-Insolvenzrechts, also den finalen Text der Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts, verabschiedet.

Bereits im November 2025 hatten sich Rat und EU-Parlament auf einen Text geeinigt. Eine Umsetzung erfolgt bis in spät. 2 Jahren und 9 Monaten. Erfreulich: das zunächst vorgesehene verwalterlose KMU-Verfahren wurde abgelehnt, es ist daher nicht Teil der finalen Richtlinie.

Im Wesentlichen beschränkt sich die Richtlinie auf Änderungen bei

  • Anfechtung,
  • PrePack Verfahren (Schaffung),
  • bessere Optionen für den IV international zu agieren
  • stärkere Einbindung der Gläubiger und des Ausschusses, d.h. mehr Rechte, Haftungsbeschränkung sowie Sicherstellung deren Vergütung
  • Elektronische Abstimmung und Übertragung von Stimmrechten in der Gl.versammlung
  • Anpassungen bei den Eröffnungsgründen

Folglich: es stehen wieder große Änderungen bei der InsO an. Aktuell debattiert wird auf einen Vorschlag der Insolvenzverwaltervereinigung hin das IK Verfahren (Verbraucher) tendenziell „gerichtslos“ zu machen.

VZV: Harmonisierung des EU-Insolvenzrecht