Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die entsprechende Anpassung wurde am 26. März 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sorgt für deutlich höhere unpfändbare Beträge beim Arbeitseinkommen. Die Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2026 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026) können Sie im BGBl. 2026 I Nr. 80 vom 26.03.2026 abrufen. Der monatliche unpfändbare Grundfreibetrag steigt auf bis 1 589,99 Euro. Auch die Zuschläge bei bestehenden Unterhaltspflichten wurden entsprechend erhöht.

Die Bekanntmachung können Sie hier abrufen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/80/VO.html

VZV: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2026