Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für
Satzungsänderung wirksam

Die bei der Mitgliederversammlung am 21.05.2015 beschlossene Satzungsänderung hat durch Eintragung im Vereinsregister nun seine Rechtswirksamkeit erlangt. Die Satzungsänderung musste aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Hier finden Sie nochmals die Änderung des § 10 Abs. 1 der Vereinssatzung: § 10 Bundesvorstand
Studie zum Liquiditätsmanagement der Kommunen in Deutschland
Die Ergebnisse der Studie zum Liquiditätsmanagement liegen nun vor. Nach intensiver Arbeit konnte Bundesvorsitzender Dietmar Liese nun die Studie freigeben. Ziel bei der Studie war es, den Stand, die Instrumente und die Lösungen für ein kommunales Liquiditätsmanagement (kurz- bis langfristige
