Die bei der Mitgliederversammlung am 21.05.2015 beschlossene Satzungsänderung hat durch Eintragung im Vereinsregister nun seine Rechtswirksamkeit erlangt. Die Satzungsänderung musste aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Hier finden Sie nochmals die Änderung des § 10 Abs. 1 der Vereinssatzung: § 10 Bundesvorstand
Satzungsänderung wirksam

