Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) hat die Möglichkeit geschaffen, künftige auch Datenabfragen nach § 74a Abs. 1 SGB X elektronisch durchzuführen. Nach einer vorherigen Registrierung unter www.rvuebermittlungsersuchen.de können die Kommunen zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen in Höhe von
Elektronisches Ermittlungsersuchen zur Datenstelle der Träger der Rentenversicherung möglich!

