Wir möchten aus aktuellem Anlass auf einen derzeit kursierenden Betrugsversuch aufmerksam machen, bei dem Unternehmen; Kommunen und kommunale Einrichtungen in Deutschland gefälschte Zahlungsaufforderungen erhalten. Diese Schreiben tragen das Logo des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und beziehen sich angeblich auf ein eingeleitetes Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegungspflichten nach § 325 Handelsgesetzbuch (HGB).
Im Wortlaut wird behauptet, es sei aufgrund nicht erfüllter Offenlegungspflichten eine Zahlung zu leisten; als Rechtsgrundlage wird regelmäßig § 325 HGB genannt. Adressaten werden aufgefordert, innerhalb einer Frist einen bestimmten Betrag auf ein angebliches Konto einer Bundesbehörde zu überweisen. Diese Schreiben sind jedoch nicht authentisch und stellen einen versuchten Betrug dar. Vorstellbar sind neben der Rechtsgrundlage des § 325 HGB natürlich auch weitere Gesetzesgrundlagen welche zu Ordnungsgeldverfahren führen können. Die Betrüger nutzen gezielt behördlich wirkende Formulare, Logos und Fachterminologie, um den Eindruck einer amtlichen Maßnahme zu erwecken.
Rechtlicher Hintergrund
Die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen gem. § 325 HGB betrifft vor allem Kapitalgesellschaften.
Empfehlung
Bitte prüfen Sie derartige Schreiben äußerst sorgfältig. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung im Zusammenhang mit der Offenlegung nach § 325 HGB oder einem angeblichen Ordnungsgeldverfahren erhalten, gilt:
- Nehmen Sie keine Zahlung vor, bevor die Echtheit geprüft wurde
- Prüfen Sie die angegebene IBAN auf Plausibilität (achten Sie auf den Ländercode (DE=Deutschland; ES=Spanien))
Weitere Hinweise erhalten Sie auch vom Bundeszentralamt für Steuern unter folgenden Link:
BZSt – Warnung vor Betrugsversuchen