Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 26. Juni 2018 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2018 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2017 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2018 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28. Juni 2018 bekannt gegeben.

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Quelle:

https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/BBK/2018/2018_06_26_anpassung_basiszinssatz.html

Basiszinssatz ab dem 01.07.2018 weiterhin unverändert: -0,88 %