Würzburg, nach sechs Jahren wieder Gastgeber der diesjährigen Bundesarbeitstagung, blickt auf eine erfolgreiche Veranstaltung zurück. Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. begrüßte nun zum dritten Mal vom 10. bis 11. 7. 2019 im Congress Centrum Würzburg, neben dem Maritim Hotel, mehr als 470 Teilnehmer. Spitzenreiter war der hessische Landesverband mit 92 Teilnehmern, der gastgebende Landesverband Bayern mit 82, gefolgt von den Landesverbänden Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen.

Die begleitende Fachstellung bot wieder eine gelungene Mischung aus vielen Bereichen, die die Kommunalkassen tangieren. 34, so viele wie noch nie, ausstellende Firmen warben mit ihren Produkten, konnten Stammkunden begrüßen, aber auch Interessenten neu für sich gewinnen. Viele brachten ihre Freude zum Ausdruck, bei der Veranstaltung dabei sein zu dürfen. Zum ersten Mal hatte auch der Fachverband einen eigenen Stand, der ebenfalls stark von den Teilnehmern frequentiert wurde.

Das Tagungsbüro öffnete am 10. Juli schon vor 8.30 Uhr. Gleichzeitig standen die Fachaussteller an ihren Ständen bereit. So konnten die Teilnehmer die Zeit bis zur Eröffnung der Tagung im Gespräch mit den Experten der Fachausstellung verbringen. Den freundlichen Kolleginnen und Kollegen des Landesverbands Bayern sei an dieser Stelle für ihr großes Engagement für die Tagung herzlichst gedankt.

Um 9.30 Uhr eröffnete der Bundesvorsitzende Dietmar Liese die Bundesarbeitstagung 2019. Es folgten die Grußworte durch Gerhard Eck, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, für den Freistaat Bayern und für die Stadt Würzburg durch den Stadtkämmerer Robert Scheller. Andreas Hiel als Landesvorsitzender des bayerischen Landesverbands, übermittelte die Grüße an die Teilnehmer sowie Matthias Hauschild, als Vertreter des Deutschen Landkreistags. Wie sich einige bestimmt noch erinnern können, oblag ihm auf der BAT 2017 die Leitung der Podiumsdiskussion mit dem Titel „Die digitale Verwaltung als Chance – E-Rechnung – Die elektronische Rechnungsbearbeitung in der Kommunalverwaltung.“ Ausgehend davon berichtete er vom aktuellen Stand der EPSAS, dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und der Umsetzung der E-Rechnung.

Ab 10.15 Uhr standen die Fachbeiträge auf der Tagesordnung. Beatrice Dott, Referentin im Programmbereich Finanzmanagement der KGSt Köln, eröffnete die Vorträge mit dem Titel „Finanzmanagement 4.0 – Alles digital oder was?“. Schwerpunkte ihres Vortrags waren die Digitalisierung als Problemlöser – Anspruch und Wirklichkeit, die Bedeutung der Digitalisierung im Finanzmanagement sowie das Digitalisierungspotential am Beispiel des Rechnungswesens. Dott erläuterte die Erfolgsfaktoren für eine leistungsfähige Finanzfunktion, wobei der Personalauswahl und -entwicklung, der technologischen und der Organisationsentwicklung eine bedeutende Rolle zukämen. Abgerundet wurde der Vortrag durch Tipps für die eigene digitale Agenda. Dabei solle jede Kommune ihren Status quo überprüfen, um mögliche Anwendungsfelder auszumerzen, Konzepte sollen nicht einfach von anderen übernommen werden, sondern man solle sich selbst treu bleiben, weil Erfolgsrezepte individuell zu sehen seien. Über der Digitalisierung seien nicht die fachlich-konzeptionellen Themen zu vernachlässigen, sie sei kein Heilversprechen, so Dott, sondern ein Werkzeug. Sie gab zu bedenken, dass die Digitalisierung vergleichbar mit einem Marathon sei, weil Veränderungen Zeit bräuchten und schrittweise umzusetzen seien. Wir danken Beatrice Dott für ihren Einblick in die Digitalisierung des Finanzmanagements.

Die GiroSolution mit ihrem Geschäftsführer Volker Müller brachte den Zuhörern nahe, dass E-Government einfach sein kann, weil GiroSolution und die Sparkassen auf dem Weg zur digitalen Kommune unterstützen. So unterstrich Müller, dass die Kommunen vor der Herausforderung stünden, ihre Leistungen umfänglich digital anzubieten. Er betonte, dass die Bürger eine Erwartungshaltung hätten, zu jeder Zeit Behördengänge erledigen zu können. GiroSolution ist das Kompetenzcenter für E-Government aus der Sparkassengruppe. Sie unterstützt vor Ort mit den Sparkassen die Kommunen bei der Umsetzung von Gesetzesvorgaben und der Digitalisierung. Das Portfolio besteht aus digitalen Lösungen für Online-Bezahlverfahren, elektronische Rechnungen und kommunales Schuldenmanagement. Wie auch 2017 machte die GiroSolution die Zuhörer neugierig auf das Thema, welches sich wie ein roter Faden durch die BAT zog. In dem Workshop „Payment im Wandel – so begleitet die Sparkassenfinanzgruppe die Kommunen bei der Umsetzung der Digitalisierung“ wurden viele weiterführende Gedanken, Ideen und Geschäftsmodelle vorgestellt.

Das Plenum am Vormittag rundeten in lockerer und kompetenter Art und Weise Harald Jordan sowie Torsten Heuser aus dem Bundesausschuss für das Verwaltungszwangsverfahren ab, indem sie die Ergebnisse des wissenschaftlichen Gutachten zur Einbeziehung privater Inkassounternehmen in der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen und den Betrachtungen aus der Sicht des Fachverbands darlegten. Jordan und Heuser begründeten die Beauftragung des Gutachtens damit, dass in den Kommunen zuweilen angenommen wird, durch die Annäherung an die Privatwirtschaft die Wirtschaftlichkeit bei der Durchsetzung von Forderungen verbessern zu können. Die Inkassobranche suggeriere in Kampagnen eine höhere Erfolgsquote bei der Forderungsrealisierung. Wiederum gelte es, die sachliche Auseinandersetzung des Fachverbands mit dem Thema und die fachliche Qualifikation der kommunalen Sachbearbeiter zu betrachten. Daraus ergaben sich dann folgende Fragen: Welche Möglichkeiten lässt die Rechtsordnung zur Einbeziehung von Inkassounternehmen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen überhaupt zu? Welche möglichen Verpflichtungen treffen die Kommunen bei einer möglichen Zulässigkeit? Ist der Einsatz privater Inkassounternehmen im Vergleich zur Verwaltungsvollstreckung wirklich wirtschaftlicher? Darüber hinaus stellten die Vortragenden die rechtliche Zulässigkeit zur Übertragung der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf private Unternehmen infrage. Dabei beleuchteten sie die Verpflichtungen der Kommune und die Wirtschaftlichkeit. Sie betonten umso mehr, dass die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit immer bei der Kommune bleibe. Das Gutachten wurde sodann am Stand des Fachverbands ausgeteilt. Viele Interessierte waren zu verzeichnen. Wir danken Harald Jordan und Torsten Heuser für die lebendige und sehr kompetente Darstellung.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen folgte der erste Durchgang des Fachprogramms mit der mit der vielfältigen Auswahl von Workshops und Best-Practice-Angeboten und nach der Kaffee- und Kommunikationspause um 15.45 Uhr der zweite. Wurden 2017 noch 14 Workshops aus unterschiedlichen Themenbereichen angeboten, konnten nun 23 Workshops von fachlich renommierten Dozenten ausgerichtet werden. Dabei hatte der Fachverband eine Aufteilung des Fachprogramms vorgenommen. Der erste Themenblock umfasste die Digitalisierung der Kommunen. In der Best-Practice-Präsentation wurde der Stand der Umsetzung der E-Rechnung von einigen HKR-Softwarefirmen dargestellt. Der dritte Teil widmete sich unseren Kernkompetenzen: Themen aus dem Bereich Kasse und Vollstreckung.

Das Thema Digitalisierung griffen drei weitere Firmen – Loanboox GmbH, CAPVERIANT GmbH und CommneX GmbH – in ihren Workshops auf. So wurden Varianten vom Fax zur digitalen Ausschreibung von Kassenkrediten und Anlage von Festgeldern, von der herkömmlichen Kreditaufnahme zur digitalen Ausschreibung von Krediten und Festgeldern, sowie die digitale Alternative der Online-Marktplätze in der Praxis vorgestellt und fachkompetent diskutiert.

Die Best-Practice-Präsentation übernahmen verschiedene Firmen, etwa DATA-PLAN Computer Consulting GmbH, AKDB, DATEV eG, Axians Infoma GmbH und ab-data mit der codia Software GmbH. Die Workshops zeigten, wie ein moderner Workflow leicht organisiert werden kann. Dabei wurden der Workflow des beleglosen Anordnungsverkehrs von der Belegerstellung mit der digitalen Unterschrift über die Anordnungserteilung und anschließender Verbuchung in der Finanzbuchhaltung/Kasse sowie die digitale Ablage anhand von praktischen Beispielen vorgestellt.

Unsere Kernkompetenzen wurden, wie alle Jahre zuvor, von uns allen bekannten und gestandenen Referenten präsentiert. So übernahmen die Referenten aus unserem Fachverband verschiedene Themen: Heidi Kastenmayer vermittelte das Thema „Rechtlicher Rahmen für kommunale Spenden“, Rolf Sturme „Reform der Vollstreckungssachbearbeitung – Universalvollstreckung“, Harald Jordan „Umgang mit aufgelösten oder in Liquidation befindlichen Personengesellschaften in der Verwaltungsvollstreckung“ und Rainer Goldbach „Der professionelle Umgang mit der Grundschuld und der Zwangssicherungshypothek/Hypothek“. Zur „Durchsetzung grundstücksbezogener Forderungen in der Insolvenz“ referierte Uta Schneider; Ralf Klomfaß sprach zur Neuregelung der Anfechtung im Insolvenzverfahren und den ersten Erfahrungen bzw. Auswirkungen. Christian Schäfer als Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH brachte den Teilnehmern den „Doppischen Jahresabschluss aus Sicht der Kasse und Finanzbuchhaltung“ nahe. Die „X-Amtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation“ wurde in einem Workshop durch Jürgen Collatz und Michael Wiggenbröker vom Zentralen Beitragsservice in Köln, Jürgen Pitsch vom Beitragsservice Norddeutscher Rundfunk, Hannah Basten vom Beitragsservice Südwest-Rundfunk und Christine Stratmann als IT-Koordinatorin der Landesfunkanstalten behandelt. Norbert Fischer von der B&P Management- und Kommunalberatung GmbH vermittelte in seinem Workshop „Kassensicherheit – Nur eine Aufgabe der IT?“ einen Einblick in die ganzheitliche Betrachtung von der IT-Sicherheit bis zu den organisatorischen, materiellen sowie personellen Anforderungen. Birgit Pauls setzte sich mit dem neuen Datenschutzrecht im Bereich des Vollstreckungswesens auseinander. Susanne Johannknecht von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern stellte in ihrem Workshop zudem die Arbeitssicherheit in kommunalen Kassen und den Schutz vor psychischer und körperlicher Gewalt vor.

Um 17.45 Uhr ging der erste informationsreiche und gelungene Tag der Tagung zu Ende. Viele freuten sich auf den „Feierabend“: Auch dort tauschten sie noch viele Erfahrungen aus und holten sich Anregungen für ihre Arbeit in der Kommune.

Der zweite Tag begann mit dem Besuch der Fachausstellung der Firmen ab 8.30 Uhr. Die Mitgliederversammlung begann um 8.45 Uhr mit dem Geschäftsbericht des Bundesvorsitzenden. Dabei verwies er zunächst auf die regelmäßigen Berichte des Bundesvorstands in der Kommunal-Kassen-Zeitschrift. Er gab ein Resümee seiner Arbeit und erläuterte damit auch seine Aktivitäten, um den Fachverband zukunftsfähig aufzustellen. Darauf folgten die Berichte des Bundesschatzmeisters zu den Jahresrechnungen 2017 und 2018, die Berichte der Kassenprüfer für dieselben, vorgetragen von Christopher Ulbrich, und der Beschluss der Mitgliederversammlung zur Entlastung des Bundesvorstands für 2017 und 2018. Der Bundesschatzmeister stellte den Finanzplan 2019 vor, der durch die Versammlung einstimmig beschlossen wurde.

Auf der Tagesordnung standen turnusgemäß Wahlen. In diesem Jahr wurden der stellv. Bundesvorsitzende und der Bundesgeschäftsführer gewählt. Beide Amtsinhaber stellten sich der Wiederwahl. Weitere Bewerbungen oder Wahlvorschläge aus dem Plenum der Mitgliederversammlung lagen nicht vor. Beide Mandatsträger wurden in ihren Funktionen einstimmig bzw. mit einer Enthaltung gewählt. Herzlichen Glückwunsch Karl-August Petersen und Andrea Sommerfeldt!

Auch die Wahlzeit der beiden Rechnungsprüfer endete mit der Mitgliederversammlung. Ihnen wurde für die hervorragende Arbeit gedankt. Für die nächsten vier Jahre wurden Patricia Weber (Landesverband Saarland) und Monika Maurer-Klein (Landesverband Bayern) durch die Versammlung zu den Rechnungsprüferinnen gewählt.

Ein Schwerpunkt der Mitgliederversammlung bildete die neu zu beschließende Vereinssatzung für den Bundesverband sowie eine Mustersatzung für die Landesverbände e.V. und eine Beitragsordnung.

Der Bundesvorsitzende Dietmar Liese erklärte detailliert die Notwendigkeit einer neuen Satzung. Er führte aus, an verschiedenen Stellen – in der KKZ, in seinen Grußworten auf den Landesarbeitstagungen als auch auf unserer Homepage unter Komka-Online – auf die Aktivitäten im Fachverband hingewiesen zu haben, die auf eine Modernisierung und Zukunftsausrichtung des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V. zielen. Im Jahr 2018 und in den ersten Monaten dieses Jahres waren dazu auf der Basis der Ergebnisse der fast dreijährigen Arbeit in einem Zukunftskonvent der Bundesvorstandsmitglieder und Landesvorsitzenden richtungsweisende Entscheidungen durch Bundesvorstand und Verbandsausschuss getroffen worden. Der Mitgliederversammlung legte der Bundesvorstand nunmehr die Ergebnisse der internen Verbandsaktivitäten zum abschließenden Votum vor. Die Veränderungen werden für den 130 Jahre zählenden Verein ein Meilenstein in seiner Entwicklung sein. Die Teilnehmer im Zukunftskonvent und im Verbandsausschuss, allen voran der Vereinsvorsitzende, sind überzeugt, dass damit die Grundlagen für die Arbeitsfähigkeit und den Erfolg des Fachverbands für die kommenden Jahre gelegt werden.

Unangetastet bleibt bei allen Veränderungen die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gesamtverband, insbesondere:

  • die Anerkennung der unabdingbaren Notwendigkeit der Vertretung auf Bundesebene durch den Verband,
  • die Einheitlichkeit des Gesamtverbands im Auftreten und Erscheinungsbild,
  • die Einigung bei Zielen, Aufgaben und Aktivitäten auf allen Ebenen unter Moderation der Organe des Verbands für alle Verbandsebenen,
  • die vorrangige Betrachtung der Mitgliederinteressen,
  • die Aufgabe der Wahrung der Gesamtinteressen auf Verbandsebene und
  • die nachhaltige Aufgabenerfüllung nach der Verbandssatzung.

Der Größe und Bedeutung des Gesamtverbands entsprechend sollen die 13 Landesverbände künftig weitgehend selbstständige Akteure, d. h. Zweigvereine unter dem Dach des Bundesverbands sein, der weiterhin für die Stärke und Präsenz im kommunalen Umfeld sowie die Einheitlichkeit der Aufgabenerfüllung für seine über 4.000 Mitglieder steht. Die Landesverbände sollen flexibler auf die Anforderungen und Wünsche vor Ort eingehen und durch klare Strukturen und Verantwortung besser agieren können. Die Mitglieder erhalten mit der neuen Satzung des Verbands und den Landesverbandssatzungen automatisch eine gestufte Mehrfachmitgliedschaft im jeweiligen Landesverband und im Bundesverband. Neue Mitglieder werden über die Landesverbände gewonnen und erhalten zudem die Mehrfachmitgliedschaft. Diese selbst werden pflichtige Mitglieder im Bundesverband e.V., was in der Satzung der Landesverbände geregelt wird. Mit den Übergangsregelungen entstehen die Mitgliedschaften automatisch mit Eintragung des Landesverbands als Verein. Dies bedeutet auch, dass alle Landesverbände sich an den Rahmen der Mustersatzung halten müssen.

Eine Vertreterversammlung wird künftig die Interessen der Mitglieder vertreten. Die nach Mitgliederzahlen gestaffelten Stimmrechte der Vertreter der Landesverbände sorgen für eine größere Gerechtigkeit bei Entscheidungen im Gesamtverband, unabhängig vom Veranstaltungsort der Bundesarbeitstagungen. Die Vertreter in der Vertreterversammlung bestimmen die von den Mitgliederversammlungen in den Landesverbänden gewählten Vorstände. Damit ist die Einflussnahme der Mitglieder auf den Gesamtverband gewährleistet. Der ebenfalls von der Vertreterversammlung gewählte Bundesvorstand sorgt für die Wahrung der Interessen der durch die Mehrfachmitgliedschaft ebenfalls im Verband organisierten Mitglieder sowie für die Einheitlichkeit des Gesamtverbands. Eine Mitgliederversammlung findet nur noch in längeren Abständen und zu wenigen ihr vorbehaltenen Aufgaben, wie Satzungsänderungen, statt. Eine regelmäßige Information der Mitglieder auf Verbandsebene sichern die weiterhin alle zwei Jahre stattfindenden Bundesarbeitstagungen, die verstärkte Kommunikation im Internet und die Teilnahme von Bundesvorstandsmitgliedern bei Landesveranstaltungen.

Durch die neue Verbandsstruktur als einem Verein mit Zweigvereinen, die rechtlich selbstständig als eingetragene Vereine konstituiert sind, werden Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen überschaubar und einem Verein der Größenordnung unseres Fachverbands gerecht. Dies wird nachhaltig bei der Suche nach engagierten Funktionsträgern helfen. Darüber hinaus zielen die Veränderungen die Stärkung der Facharbeit als Herzstück der Verbandsarbeit durch eine flexiblere Organisation. Die Facharbeit kann künftig den Bedürfnissen des Bundesverbands und der Landesverbände leichter angepasst werden und ist nicht mehr dem engen Korsett der Satzung unterworfen.

Sodann widmete sich der Bundesvorsitzende der Verbandsgliederung. Er hob hervor, dass die Mustersatzung für die Landesverbände die Widerspruchsfreiheit zur Verbandssatzung in den wesentlichen Punkten, insbesondere zu Aufgaben, Zielen und Vereinszweck sowie zur Mitgliedschaft und zu den Schnittstellen zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden. Sie gibt deshalb nur wesentliche Regelungen vor, die einer unbedingten Übernahme bedürfen, lässt aber den Landesverbänden ansonsten größtmögliche Freiheit, die Arbeit nach eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen zu bestimmen. Diese Vorgaben seien in einem Verein mit Zweigvereinen unabdingbar, erläuterte der Bundesvorsitzende.

Die Anpassung der Beitragsordnung sei nach über 20 Jahren erforderlich, so der Bundesvorsitzende in seinem Vortrag. Von dem derzeitigen Jahresbeitrag i. H. v. 50 Euro erhalten die Landesverbände ca. 35 Euro, der Bundesverband etwa 15 Euro. Im Hinblick auf die in den Jahren veränderte Aufgabenerfüllung, auch und gerade unter Berücksichtigung der veränderten Mitgliederbedürfnisse – hier sei nur das Internet genannt -, ist der Bundesverbandsanteil nicht mehr ausreichend. Auch einige Landesverbände haben einen höheren Bedarf ermittelt. Beim Bundesverband schlagen höhere Anforderungen an die Vereinstätigkeit, die veränderte Organisation der Facharbeit, die Kommunikation und die finanzielle Unterstützung der Verbandsveranstaltungen zu Buche. Daher soll der Beitrag für den Verband (Bundesverband) um 25 Euro auf 40 Euro, der für die Landesverbände um 5 Euro auf ebenfalls 40 Euro steigen. Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2019 der Beitragsanpassung zugestimmt.

Die neue Satzung für den Bundesverband, die Mustersatzung für die Landesverbände e.V. und die Beitragsordnung wurden nach Diskussion mehrheitlich angenommen und damit beschlossen.

Mit Beginn der Mitgliederversammlung wurde die Tagesordnung einstimmig um den Punkt Ehrungen erweitert. In der diesjährigen Verbandsausschusssitzung wurden Jürgen Glotzbach (Landesverband Hessen), Heinz Gans (Landesverband Rheinland-Pfalz) und Rolf Sturme (Landesverband Nordrhein-Westfalen) für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vorgeschlagen. Die Laudatoren Rainer Goldbach, Achim Schmidt und Dietmar Liese unterstrichen in ihren Beiträgen die engagierte Mitarbeit auf Landes- und Bundesebene der zu Ehrenenden. Die Mitgliederversammlung folgte den Vorschlägen. Somit sind Jürgen Glotzbach Ehrenmitglied des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter e.V. und Heinz Gans sowie Rolf Sturme Ehrenmitglied nach dem Ausscheiden aus der aktiven Verbandsarbeit. Herzlichen Glückwunsch!

Nach der Mitgliederversammlung folgten zwei weitere Durchgänge der Workshops mit reger Beteiligung. Um 16 Uhr beendete der Bundesvorsitzende die Bundesarbeitstagung 2019. Viele ließen es sich nicht nehmen, nach dem letzten Workshop-Durchgang noch einmal in den großen Saal zu eilen, um Abschied für zwei Jahre zu nehmen, mit dem Ziel 2021 in Potsdam wieder dabei zu sein.

Danke an alle, die teilgenommen haben und seien Sie in Potsdam am 16. und 17. Juni 2021 wieder an Bord der Bundesarbeitstagung!

Ihre Bundesgeschäftsführerin
Andrea Sommerfeldt