Der VZV-Ausschuss in seiner jetzigen Struktur hat sich in der konstituierenden Sitzung am 22. 8. 1986 in Bamberg gebildet. Maßgeblich an dessen Gründung war der damalige Bundesvorsitzende Willi Heintz beteiligt. Bereits in der Sitzung des Bundesvorstandes im Juli 1985 hatte er die Weichen für die Neubildung dieses Bundesausschusses gestellt.

In der konstituierenden Sitzung wurden zwei auch heute noch gültige Schwerpunkte der Ausschussarbeit definiert. Als Schwerpunkte wurden damals zum einen die Weiterentwicklung, Anpassung und Aktualisierung des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahrens (VZV-Handbuch) und zum anderen die Lieferung von Beiträgen der Ausschussmitglieder für die Kommunal-Kassen-Zeitschrift (KKZ) benannt.

Die damalige Intention, aus den Landesverbänden Spezialisten aus dem Bereich der Verwaltungsvollstreckung in einem Ausschuss zu konzentrieren, hat sich auch nach knapp 30 Jahren bewährt. Einige Gründungsmitglieder sind noch heute in diesem Ausschuss aktiv tätig.

Im Laufe der Jahre haben sich die Themen des Ausschusses erweitert und es hat sich die Notwenigkeit gezeigt, für ergänzende juristische Betrachtungen einen Fachberater zu installieren, der auch regelmäßig an den halbjährlichen Sitzungen teilnimmt. Seit dem 1.12.2013 ist als Nachfolger des überraschend verstorbenen Michael App Rainer Goldbach tätig. Hier hat sich der Ausschuss im Hinblick auf die durch die Reform der Sachaufklärung erforderliche zivilrechtliche Ausrichtung für fundiertes Fachwissen einen „gelernten Rechtspfleger“ ins Boot geholt. Herr Goldbach hat bereits in der KKZ einige Aufsätze zum Zwangsversteigerungsverfahren veröffentlicht.

Im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsrechts vertritt der VZV-Ausschuss klare und eindeutige Rechtspositionen. Ein Beispiel sei hier genannt:

Wie Vergangenheit und Gegenwart zeigen, wird aus wirtschaftlichem Interesse heraus immer wieder versucht, das Grundprinzip der kommunalen Verwaltungsvollstreckung zu unterlaufen. Die Inkassobranche versucht seit Jahren immer wieder den Kommunen das privatwirtschaftliche Forderungsinkasso als überlegenes Instrument der Einnahmenrealisierung zu verkaufen. Der VZV-Ausschuss hat durch Fachbeiträge beharrlich neben den – sehr oft verschwiegenen – rechtlichen Schranken eines privaten Inkassos auch die Einnahmenseite durchleuchtet und erhebliche Schwächen offengelegt.

Zusätzlich zu den benannten Schwerpunkten der Ausschussarbeit haben sich gerade in den letzten Jahren weitere Aufgabengebiete bzw. -bereiche herauskristallisiert. Beispielsweise wurde auf Initiative des VZV-Ausschusses die Studie zum kommunalen Forderungsmanagement der Kanzlei Rödl & Partner aus Köln in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse am 17.9.2009 im Rahmen der Bundesarbeitstagung in Hannover vorgestellt wurden. In dieser Studie wurden u. a. die Vorteile eines kommunalen Forderungsmanagements klar herausgearbeitet.

Ein neueres Projekt, das auf Aktivitäten des VZV-Ausschusses zurückgeht, ist die Entwicklung und Einführung einer elektronischen Vollstreckungshilfe. Für dieses Vorhaben wurde unter dem Titel „X-Vollstreckung“ die Anerkennung als Deutschland-Online-Vorhaben beim IT-Planungsrat, dem Entscheidungsgremium für E-Government-Projekte von Bund und Ländern, beantragt.

Vom Ausschuss wurde auch erstmals der Versuch gewagt, Verwaltungsprozesse in der Geldvollstreckung zu beschreiben und darzustellen. Mit einer Fachsoftware werden diese Abläufe grafisch dargestellt. Die ersten Ergebnisse dieser ehrgeizigen Aufgabe wurden bereits auf der Homepage des Fachverbandes veröffentlicht.

Als einschneidende Veränderung in der Geldvollstreckung wurde den Verbandsmitgliedern die Reform der Sachaufklärung durch zahlreiche Veröffentlichungen, Präsentationen, Workshops und Vorträge dargestellt. Länderspezifische Regelungen wurden von einzelnen Mitgliedern entsprechend ausgearbeitet. Es zeigte sich schnell, dass bei einzelnen Regelungen aus Sicht der Kommunen Anpassungsbedarf besteht. Der Ausschuss hat bereits Kontakt zu den jeweiligen Bundes- bzw. Landesministerien mit dem Ziel einer zeitnahen Optimierung aufgenommen. Unter der Rubrik „Fachthemen“ sind auf der Homepage zum Thema Reform der Sachaufklärung Manuskripte, Erklärungen und Erläuterungen eingestellt. Durch herausragende fachliche Beiträge und Ausarbeitungen von Helmut Hagemann wurden den Kommunen Werkzeuge für die praktische Arbeit an die Hand gegeben.

Ein anderer wichtiger Teil der Ausschussarbeit liegt in der Fortführung, Aktualisierung und Anpassung des Handbuchs für das Verwaltungszwangsverfahren, das vom Fachverband herausgegeben und vom Verlag W. Reckinger in Siegburg verlegt wird. Über einen längeren Zeitraum wurde das Handbuch überarbeitet und durch neue Themen erweitert. Die durch die Reform der Sachaufklärung erfolgten landesrechtlichen Veränderungen sind fast vollständig umgesetzt. Unter der hervorragenden Schriftleitung von Hans-Jürgen Glotzbach und mit den Beiträgen der Kolleginnen und Kollegen wird das Handbuch den praktischen Anforderungen immer wieder gerecht.

Der VZV-Ausschuss wirkt in beratender Funktion in allen Ländern bei Gesetzesänderungen zum Verwaltungsvollstreckungsrecht mit. Intensiv wurde auf Landesebene an einer für die Kommunen optimalen Umsetzung der Reform der Sachaufklärung gearbeitet. Die Ergebnisse können sich sehen lassen! Ohne Übertreibung kann gesagt werden, dass ohne Einsatz des Ausschusses die eine oder andere Änderung auf Landesebene nicht erreicht worden wäre.

Viele der oftmals zeitintensiven Tätigkeiten im VZV-Ausschuss werden von den Kolleginnen und Kollegen in ihrer Freizeit ausgeführt. Dieses private Engagement, das neben einer ausgefüllten dienstlichen Tätigkeit gezeigt wird, verdient viel Lob, Respekt und Anerkennung.

Der Ausschuss, der damals als Gremium für eine fachlich konstruktive Zusammenarbeit von Fachleuten zu Themen des Verwaltungsvollstreckungsrechts eingerichtet wurde, erfüllt auch heute noch diese Erwartungen.

Harald Jordan, Erlangen
Vorsitzender des VZV-Ausschusses