Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie Sie wissen, vollstrecken längst nicht alle kommunalen Kassen ihre Forderungen selbst. Oftmals werden diese aufgrund mangelnder Finanzkraft von den jeweils zuständigen Kreiskassen vollstreckt bzw. im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinschaftliche Vollstreckungsstelle bestimmt, welche diese Aufgabe wahrnimmt.

Die Pflege des Vollstreckungsverzeichnisses gestaltet sich in der Praxis leider sehr schwierig, da es immer wieder ein Problem ist, dass uns entsprechende Änderungen in der Zuständigkeit zur Kenntnis gebracht werden.

Aus diesem Grunde sind wir derzeit dabei, im Rahmen einer Umfrage die jeweiligen Zuständigkeiten zu ermitteln, um das Verzeichnis auf den aktuellen Stand zu bringen.

Im Interesse aller Kommunen bitten wir Sie, uns bei der Aktualisierung unserer Daten zu unterstützen, damit das Verzeichnis zeitnah aktualisiert werden kann.
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen
gez. Hans-Jürgen Glotzbach


Anmerkung:
Die Umfrage wird von folgender E-Mail-Adresse versandt: BVZ.KKV@GMAIL.COM

Die Echtheit der E-Mail-Adresse kann somit bestätigt werden.

Stefan Barthel
Internetbeauftragter

Pflege des „Verzeichnisses der kommunalen Vollstreckungsbehörden“