am 10.05.2017 von 14:00 – 15:30 Uhr und 16:00 – 17:30 Uhr

am 11.05.2017 von 11:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr


Workshop 1

Unpfändbarkeit von Forderungen §§ 850-852 ZPO: Nichtberücksichtigung, Zusammenrechnung und Entnahme

Ulrike Bode, Landesgeschäftsführerin Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.  Landesverband Niedersachsen und Mitglied im VZV- Bundesausschuss

Die §§ 850 – 851 ZPO schränken den Zugriff der Vollstreckungsbehörden bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen ein (z.B. Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, Pfändungsgrenzen etc.). Gleichzeitig enthalten diese Paragraphen aber auch Möglichkeiten für Vollstreckungsbehörden durch Verfügungen einen Pfändungsfreibetrag zu senken oder das zu berücksichtigende Einkommen zu steigern. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Vollstreckungsbehörde die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners und seiner Familienangehörigen bekannt sind.

In diesem Workshop erhalten Sie einen kurzen Überblick über:

  • Zusammenrechnung mehrere Einkünfte
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenem Einkommen
  • verschärfter Zugriff als Deliktsgläubiger

Workshop 2 a und b – nur am Mittwoch, den 10.05.2017!

Zusammenarbeit mit Landesrundfunkanstalten zur Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge

Wolfgang Hecker, Leiter Beitragsservice Norddeutscher Rundfunk Andrea Seipp, Koordination Vollstreckung Rundfunkbeiträge Zentraler Beitragsservice

In Vollstreckungsangelegenheiten zu rückständigen Rundfunkbeiträgen wird von Beitragsschuldnern im Rahmen der Vollstreckung immer wieder die Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern (Beitragsschuldnern) die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die Landesrundfunkanstalten nicht bekannt sind. Fehlende Kenntnisse über Rechtsgrundlagen und versäumte Mitwirkung der Beitragsschuldner führen somit immer wieder zu Diskussionen im Vollstreckungsverfahren. Mit diesem Workshop sollen den Teilnehmer/-innen, unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Regelungen,  zusätzliche Kenntnisse als Argumentationshilfen vermittelt werden. Des Weiteren wird über den Beitragseinzug innerhalb eines Massenverfahrens, einschließlich Mahnpfad, sowie über die aktuelle Rechtsprechung informiert.

 

Workshop 2 c und d – nur am Donnerstag, den 11.05.2017

Dokumentation von Verwaltungsvollstreckungsprozessen – Vorstellung des Prozesshauses des Fachverbandes anhand der Picture-Plattform

Mirko Spiekermann, stellvertretender Landesvorsitzender Fachverband der Kommunalkassen-verwalter e.V. Landesverband Schleswig-Holstein und Mitglied im VZV- Bundesausschuss
Niels Kohrt – Kundenberater Firma Picture GmbH

Die Mitglieder des VZV-Ausschusses haben eine Reihe von Vollstreckungsprozessen aufgezeichnet. Dabei wurden die unterschiedlichen Bearbeitungsschritte dargestellt und erläutert. Ziel soll es dabei sein, den Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalverwaltungen die einzelnen Arbeitsschritte zu erläutern und gerade neuen Mitarbeitern in der Vollstreckung Hilfestellungen bei der täglichen Arbeit zu geben. Dieses wurde anhand der Picture-Methode bzw. der Picture-Plattform umgesetzt. Diese Kombination ermöglicht es, die Verwaltungsvollstreckungsprozesse einfach, kostenoptimiert und für jedermann nachvollziehbar zu beschreiben, zu analysieren und zu optimieren. Jedes Mitglied erhält im Anschluss an die BAT die Zugangsberechtigung auf das Prozesshaus über die Internetseite des Fachverbandes.


Workshop 3

Mysterium Offene-Posten-Listen:

Wie werden Wertberichtigungen und Korrekturbuchungen bestimmt?

Christoph Hänel, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH

Die Durchsicht und Abstimmung von OPOS-Listen (Offene-Posten-Listen) ist Kernaufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassen. Hieraus ist z. B. ersichtlich, welche Forderungen offen sind und welche Verbindlichkeiten wann zur Zahlung anstehen.

Im Rahmen der doppischen Jahresabschlusserstellung werden die OPOS-Listen auch für die Bestimmung des Wertberichtigungsbedarfs und zur Ermittlung der Überzahlungen (kreditorische Debitoren und debitorische Kreditoren) herangezogen.

Im Rahmen des Vortrags werden daher die Offenen-Posten-Listen genauer betrachtet, Abstimmungshandlungen exemplarisch dargestellt und Wege zur Identifikation von Umgliederungserfordernissen aufgezeigt. Der Schwerpunkt wird auf die „Offene-Posten Debitoren“ gesetzt. Hier geht es um die praktisch sinnvolle Herangehensweise an die Abstimmung der Nebenbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung, Die Bestimmung und Umbuchung/Umgliederung von kreditorischen Debitoren, Einzel- und Pauschalwertberichtigung oder auch Niederschlagung und Ausbuchung – um nur die wichtigsten Punkte zu nennen.


Workshop 4

Die Einführung der elektronischen Rechnung im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung in der Praxis der Kommunalverwaltung (eRechnung / eWorkflow / DMS)

Der Workshop setzt auf die Inhalte der Podiumsdiskussion zur „eRechnung“ auf und soll den Bezug zu bereits im Praxisbetrieb befindlichen Anwendungen herstellen. Das beleglose elektronische Anordnungsverfahren (eWorkflow) sowie die damit verbundene elektronische Signatur und digitale Ablage sind zwingende Voraussetzung für die Umsetzung der Anforderungen eines elektronischen Rechnungseingangs. Ohne eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung eingehender Rechnungen auf elektronischem Weg ist deren Nutzung ineffizient und unbrauchbar.

In diesem Workshop stellen Softwareanbieter für Programme des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens zusammen mit einer Anwenderkommune die Umsetzung der elektronischen Rechnung in den elektronischen Workflow einer Verwaltung im „Praxisbetrieb“ vor.  Dabei geht es um den gesamten Ablauf des  „Workflow“ vom elektronischen  Rechnungseingang über das elektronische Anordnungswesen mit Signatur bis hin zu einer revisionssicheren digitalen Ablage.

a: mps public solutions GmbHam 10.05.2017 von 14:00 bis 15:30 Uhr

Martin Heldberg, mps solutions GmbH Leiter Vertrieb und Marketing
Adriaan van Haften CC e-gov GmbH Sales Consultant
Marius Jaenke, Sachgebietsleiter Organisation Stadt Schleswig

b: adKomm Software GmbH & Co.KG am 10.05.2017 von 16:00 bis 17:30 Uhr

Anton Haunsbeger, Geschäftsführer, adKOMM Software GmbH & Co. KG
Christoph Fiedler, Kämmerer, Stadt Arnstadt

c: Axians Infoma GmbH am 11.05.2017 von 11:00 bis 12:30 Uhr

Axel Sievers, Leiter Abteilung und Controlling Stadt Wolfenbüttel
Thorben Küsel, Abteilung Finanzen und Controlling, Stadt Wolfenbüttel
Roman Mies, Projektleiter, Axians Infoma GmbH

d: H&H Datenverarbeitungs und Beratungsgesellschaft mbH am 11.05.2017 von 14:00 bis 15:30 Uhr

Marino Ballmer, H&H Datenverarbeitungs-Beratungsgesellschaft mbH
Christoph Langer, Kassenleiter Stadt Oberursel


Workshop 5 a

DATEV eG am Mittwoch, den 10.05.2017 von 14:00 bis 15:30 Uhr

Sacha Tönsgöke, Verwaltungsfachangestellter in der Stadt Hessisch Oldendorf
Benjamin Hamfler, Verwaltungsbetriebswirt Stadt Hessisch Oldendorf
Markus Munz, Vertrieb DATEV Public Sektor

Die Einführung der elektronischen Rechnung im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung in der Praxis der Kommunalverwaltung (eRechnung / eWorkflow / DMS). Bitte sehen Sie sich die Ausführungen unter dem Workshop 4 an!

 

Workshop 5 b – d am Mittwoch, den 10.05.2017, von 16:00 bis 17:30 Uhr und am Donnerstag, den 11.05.2017, von 11:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Niederschlagung zeitgerecht, praxisnah unter neuen Gesichtspunkten und die Änderungen in der Abgabenordnung

Rolf Sturme, Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen, Vorsitzender KHR-Bundesausschuss im Fachverband der Kommunal-kassenverwalter e.V.

Die Abbildung des Umlaufvermögens in der Bilanz hat wahrheitsgetreu zu erfolgen. Offene Forderungen sind somit niederzuschlagen, wenn Ihre Realisierung keinen Erfolg verspricht. Am 01.01.2017 sind Änderungen zu den §§ 156 (2) und 261 der Abgabenordnung in Kraft getreten, die das Niederschlagungswesen betreffen.

Im Workshop werden diese Änderungen praxisnah erläutert. Ferner werden Handlungsempfehlungen zum Niederschlagungswesen behandelt. Hier insbesondere die Möglichkeit auf die Begrifflichkeiten der „befristeten und unbefristeten“ Niederschlagung in den entsprechenden Dienstanweisungen zu verzichten.


Workshop 6

Vollstreckung gegen Erben

Karola Singer, Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Baden-Württemberg, Mitglied im VZV- Bundesausschuss und Schriftleiterin der KKZ

Oft bietet ein Erbfall die einzige Möglichkeit noch, die Forderung zu realisieren.  Sei es, dass der Schuldner erst nach Erbfall zu Vermögen kommt, sei es, dass die Schuld auf eine andere oder mehrere Personen   übergeht.

Der Workshop zeigt die Wege auf, wie gegen Erben als Vermögensnachfolger bzw. Schuldner als Erbe vorgegangen werden kann.


Workshop 7

Ermittlungsmöglichkeiten in der Verwaltungsvollstreckung

Torsten Heuser, Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Rheinland-Pfalz und Mitglied im VZV-Bundesausschuss

Eine erfolgreiche Vollstreckungsmaßnahme setzt voraus, dass die Vollstreckungsbehörde ein ausreichendes Bild über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners erlangt. In der Praxis ist es an der Tagesordnung, dass Kontenverbindungen oder andere Vermögensbestandteile verschleiert oder verschwiegen werden. Daher sind weiterführende Informationen erforderlich, die nur über Dritte zu erlangen sind.

Im Workshop sollen die Rechtsgrundlagen sowie die Möglichkeiten der Informations-beschaffung bei Behörden, Institutionen und Anderen erörtert werden, so dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Katalog aus Möglichkeiten zur Verfügung steht bzw. sie neue Erkenntnisse über Auskunftsmöglichkeiten erlangen.


Workshop 8

Vollstreckung in Bankkonten, insbesondere P-Konten

Rainer Goldbach, Dipl.-Rpfl. (FH), Fachberater des VZV-Bundesausschusses im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V., Fachbuchautor und Seminarleiter

In der Vollstreckungspraxis ist die Pfändung von Bankkonten bei vielen Vollstreckungsbehörden eine tägliche Übung. In dem Workshop werden zunächst die rechtlichen Hintergründe der Kontenpfändung erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Vor- und Nachteile des Zugriffs auf ein Pfändungsschutzkonto eingegangen. Außerdem werden die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Gewährung von Vollstreckungsschutz bei der Kontenpfändung erörtert. Zudem wird die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zu dem Thema vorgestellt und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unzulässigkeit einer Ruhendstellung von Kontenpfändungen mit ihren Folgen für die Praxis diskutiert.


Workshop 9

Einfluss der Insolvenzordnung auf die Vollstreckungspraxis

Uta Schneider, Dipl.-RPflín (FH), Sozialgericht in Mainz

Wie verhält sich die öffentliche Kasse, wenn über das Vermögen eines Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wird? Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Insolvenzeröffnung? Wie kann welche Forderung noch durchgesetzt werden?

Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Workshops. Zunächst wird der Ablauf eines typischen Insolvenzverfahrens erörtert und insbesondere die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen thematisiert. Außerdem wird darauf eingegangen, wie die Kommune in einem laufenden Insolvenzverfahren Insolvenzforderungen, Masseforderungen und Absonderungsrechte durchsetzen kann.


Workshop 10

Kassenverwalter/in als Führungskraft

Monika Sandrock, Kommunikationswissenschaftlerin, Balanced Solutions GmbH

Für den Erfolg einer effizienten und bürgerfreundlichen Kassenverwaltung ist die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft eines jeden einzelnen Mitarbeiters maßgeblich. Den Führungskräften kommt aufgrund ihrer herausgehobenen Funktionen eine ganz besondere Bedeutung zu, denn sie prägen das Bild einer kommunalen Kassenverwaltung nach innen wie nach außen. Von den fachlichen, persönlichen,  sozialen und methodischen Kompetenzen der Führungskräfte hängt die inhaltlich-fachliche Qualität der Arbeit ebenso entscheidend ab wie die teamorientierte Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung.

Der Workshop vermittelt Ihnen einen Einblick in die Kultur ethikorientierter Führung mit den Leitlinien Verantwortung, Vorbild, Verpflichtung.


Workshop 11

E-Government – Einfaches und sicheres Payment für Online-Verwaltungsprozesse und E-Vergabe von Darlehen und Verwaltung in S-Kompass

a.) „GiroCheckout: Sichere und einfache Payment-Lösung für Kommunen

Dr. Markus Hild-Geschäftsführer der GiroSolution GmbH

Beschreibung: Mit GiroCheckout helfen wir Ihnen, die gängigen Online-Bezahlverfahren schnell, unkompliziert und sicher in Ihre Bürgerportale und Online-Verwaltungsprozesse zu integrieren – damit können Ihre Bürger und Unternehmen Behördengänge auch elektronisch vollständig abwickeln. Ihre Vorteile: Mit den richtigen Bezahlverfahren gewinnen Sie beim Forderungs- und Liquiditätsmanagement, optimieren Ihre Prozesse und entlasten ihre Verwaltung.“
b.) E-Vergabe von Darlehen und Verwaltung in S-Kompass

Waldemar Stab – S-Kompass Team DSV Service

Beschreibung: Herausforderungen und Chancen der E-Vergabe von Darlehen und die Möglichkeiten der Abwicklung und Verwaltung von Ausschreibungen – Ein Blick in die Werkstatt von S-Kompass.


Workshop 12

Das Phänomen der “Reichsbürger” und “Selbstverwalter” aus Sicht des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen

Marcus Gerngroß (Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LfV Hessen)

Sven Daniel (Kompetenzzentrum Rechtsextremismus -KOREX- des LfV Hessen

Inhaltliche Gliederung:

– Definition und Merkmale

– Warum sind “Reichsbürger” und “Selbstverwalter” verfassungsfeindlich?

– Geschichtsrevisionistische Mythen der “Reichsbürger” und “Selbstverwalter”

– Erscheinungsformen in Hessen

– Welches Gefahrenpotential geht von “Reichsbürgern” und “Selbstverwaltern” aus?

– Fallbeispiele